Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: „Nach wie vor fehlt der Unternehmerlohn“
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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: „Nach wie vor fehlt der Unternehmerlohn“

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Berlin bessert nach. Solo-Selbstständige, Kultur-Schaffende und Veranstalter, die vom Teil-Lockdown in der Corona-Krise betroffen sind, sollen mehr Geld vom Staat erhalten. Jetzt kommen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe.

Wer November-Hilfe bekommt

Die November-Hilfen wegen des Teil-Lockdowns werden aufgestockt beziehungsweise erweitert. Auch Unternehmen, die keine hohen Fixkosten haben und bisher vergessen wurden, bekommt nun Geld vom Staat.

Indirekt betroffene Unternehmen bekommen ebenfalls Unterstützung

Auch Unternehmen und Selbstständige, die nicht direkt vom Teil-Lockdown betroffen sind, können nun Anträge stellen. Sie müssen aber regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen erzielen, die jetzt geschlossen sind. Tontechniker, Bühnenbauer oder Beleuchter bekommen jetzt ebenfalls Geld. Sie erhalten bis zu 75 Prozent des Umsatzes, den sie im November 2019 erzielt haben.

Überbrückungshilfe III ab Januar 2021

Es gibt weitere gute Nachrichten für Unternehmen und Solo-Selbständige: Die Überbrückungshilfe II, die Ende Dezember ausläuft, soll als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni verlängert werden. Details stehen noch nicht fest. Die nicht rückzuzahlenden Zuschüsse sollen aber erhöht und erweitert werden. So werden Ausgaben für Instandhaltung und Modernisierung angerechnet. Künftig sollen maximal 200.000 Euro Betriebskosten pro Monat erstattet werden. Bisher waren es 50.000 Euro. Insgesamt sind für die Hilfe 22 Milliarden Euro eingeplant.

Bis zu 5.000 Euro Zuschuss für Solo-Selbstständige, die keine Betriebskosten haben

Es gibt weitere Verbesserungen für Solo-Selbstständige. Betroffene, etwa aus Kunst und Kultur, können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als Zuschuss erhalten. Dazu gibt es eine einmalige Betriebskostenpauschale, die Neustarthilfe. Sie ist für Solo-Selbstständige vorgesehen, die keine Betriebskosten geltend machen können, aber hohe Umsatzeinbrüche haben. Die Neustarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Umsatz während Dezember 2020 bis Juni 2021 gegenüber des siebenmonatigen Referenzumsatzes 2019 um 50 Prozent zurückgegangen ist. Die Höchstsumme von 5.000 Euro gibt es ab einem Umsatz von 20.000 Euro im Zeitraum Dezember 2020 bis einschließlich Juni 2021 (siehe Tabelle).

Beispiele

Jahresumsatz 2019ReferenzumsatzNeustarthilfe
max. 25 %
Ab 34.286 €20.000 € und mehr5.000 € Maximum
30.000 €17.500 €4.375 €
20.000 €11.666 €2.917 €
10.000 €  5.833 €1.458 €
  5.000 €  2.917 €   729 €

Die Neustarthilfe 2021 wird als Vorschuss gezahlt

Die neuen Hilfen werden 2021 als Vorschuss gezahlt. Die Betroffenen müssen eine Endabrechnung vorlegen. Wer mehr als die Hälfte des Vorjahresumsatzes erzielt hat, muss die Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen.

Überbrückungshilfe III gültig ab 1. Januar

Die Überbrückungshilfe III, die die Neustarthilfe enthalten wird, gilt ab 1. Januar. Anträge können im neuen Jahr gestellt werden. Details dazu soll es demnächst geben.

Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger in Dingolfing lobt zwar die Ausweitung und Verlängerung der Hilfen. „Mit den unterschiedlichen Hilfen zeigt der Staat, dass er handlungsfähig ist. Nach wie vor finde ich es schade, dass es immer noch keinen Unternehmerlohn gib.“

Ein Foto von Andreas Steinberger können Sie hier herunterladen:

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