Bürokratieflut: Neue Pflichtangaben bei Gutschriften

1 min.

Seit diesem Jahr müssen Gutschriften ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Angabe „Gutschrift“ ist auch dann erforderlich, wenn in einem Dokument sowohl über empfangene als auch über ausgeführte Leistungen abgerechnet wird. Dabei muss klar ersichtlich sein, welche Leistung zu welcher Kategorie gehört. Eine Saldierung ist auf keinen Fall zulässig. Die Finanzverwaltung erkennt auch Formulierungen in anderen Amtssprachen an, allerdings nur, wenn diese Formulierungen auch in der jeweiligen Sprachfassung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für den Begriff „Gutschrift“ verwendet werden (zum Beispiel Self-billing). Was sonst noch beim Erstellen einer Rechnung oder einer Gutschrift beachtet werden muss, damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt, erfahren Sie in der Ecovis-Broschüre „Verrechnet?“

www.ecovis.com/verrechnet

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden