Das große Rätselraten

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Die Regierungsbildung hat 86 Tage gedauert – so lange wie nie zuvor. Auch das Jahressteuergesetz 2014 hängt in der Warteschleife.

 

Ein wirklich großes Thema wird auf jeden Fall die Reform des Steuerstrafrechts, insbesondere der strafbefreienden Selbstanzeige, sein“, erklärt Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis. Vorgesehen sind unter anderem Verschärfungen bei der Verjährungsfrist bzw. den Faktoren für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige. „Im Koalitionsvertrag wird überlegt, die Wirkung der Selbstanzeige künftig von den vollständigen Angaben für die zurückliegenden zehn Jahre abhängig zu machen. Der Steuerpflichtige müsste dann, um Straffreiheit für die letzten fünf Jahre zu erlangen, auch für die weiter zurückliegenden fünf Jahre alle Angaben berichtigen, ergänzen oder nachholen“, so Schulz weiter.

 

Briefkastenfirmen ade

Zudem werden grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen zukünftig stärker bekämpft. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften oder einen doppelten Betriebsausgabenabzug erreichen können. So soll der Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an Briefkastenfirmen beschränkt werden, die keine hinreichend aktive Geschäftstätigkeit nachweisen können. „Damit kann der internationalen Steuervermeidung wirksam entgegengewirkt werden“, meint Antje Ruthenberg, Steuerberaterin bei Ecovis. Außerdem soll ein öffentliches Register für alle wirtschaftlich Beteiligten an Trust-Konstruktionen nach dem Vorbild des Geldwäschegesetzes geschaffen werden. Auch soll der steuerliche Abzug von Lizenzaufwendungen mit einer angemessenen Besteuerung der Lizenzerträge im Empfängerland korrespondieren. Ein weiterer interessanter Punkt im Koalitionsvertrag stellt die Einführung der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung dar. Diese soll laut den Vereinbarungen für Rentner, die nur Renteneinkünfte beziehen, bereits ab 2015 und ab 2017 für alle Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Finanzbehörden schon in diesem Jahr mit den Vorbereitungen und Umstellungen beginnen müssen.

 

Unter der vorausgefüllten Steuererklärung ist im Grunde einfach ein elektronisches Steuererklärungsformular zu verstehen, das über das Elster-Online-Portal bereitgestellt werden wird. Das Besondere ist, dass das Formular bereits sämtliche bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten über den Steuerpflichtigen enthält. „Trotzdem wird es in der Praxis nicht so sein, dass man die vorausgefüllte Steuererklärung einfach nur noch unterschreiben muss“, warnt Steuerexpertin Schulz. „Die Angaben müssen gewissenhaft überprüft und beispielsweise in Bezug auf Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben ergänzt werden.“

 

Erben wie bisher

Bei der Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer wird es laut Koalitionsvertrag keine wirklichen Neuerungen geben. Die Große Koalition will Planungssicherheit für Unternehmen bieten. Die bestehende Erbschaftsbesteuerung ermöglicht derzeit den Generationswechsel in den Unternehmen und schützt Arbeitsplätze – daran soll sich vorerst nichts ändern, sofern das Bundesverfassungsgericht nicht in Bälde anders entscheidet.

 

Worüber wir reden sollten

  • Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll und wie muss diese aussehen?
  • Welche Voraussetzungen müssen für den Betriebsausgabenabzug beachtet werden?
  • Wie kann die Unternehmensnachfolge steuerlich optimal geregelt werden?

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