Kassenführung: Manipulationssicherheit gegen Steuerbetrug

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Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) stellen die bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von Kassenaufzeichnungen ein Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Grund: Digitale Grundaufzeichnungen beispielsweise in elektronischen Registrierkassen können unerkannt geändert oder gar gelöscht werden. Der vom Bundekabinett am 13. Juli 2016 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen soll dies verhindern.

Das sollten Sie wissen

  • Das elektronische Aufzeichnungssystem muss durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gesichert werden. Das Aufzeichnungssystem besteht aus drei Komponenten:
    • Sicherheitsmodul
    • Speichermedium
    • einheitliche digitale Schnittstelle
  • Mit der Einführung einer Kassennachschau soll das zuständige Finanzamt ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und –ausgaben überprüfen können.
  • Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen können als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
  • Zeitliche Anwendung: Die Sicherheitseinrichtung muss ab 1. Januar 2020 eingesetzt werden. Es ist eine Übergangsregelung für Unternehmen vorgesehen, die eine neue Kasse angeschafft haben, die zwar den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 erfüllen, aber diese nicht mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung aufrüsten können. Diese Kassen können bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden. Die zeitliche Anwendung hat zur Folge
    • dass ab 1. Januar 2017 eine Registrierkasse eingesetzt werden muss, die die Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 erfüllt.
    • dass kein verpflichtender Einsatz einer elektronischen Registrierkasse besteht, offene Ladenkassen also über 2020 hinaus weiterhin eingesetzt werden können (z. B. auf Märkten).
    • dass ab 1. Januar 2020 Registrierkassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung auf- bzw. umgerüstet sein müssen. Sollte die Umrüstung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, muss bis spätestens 31. Dezember 2022 eine Kasse mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung angeschafft werden. Für die Umrüstung wird von einem Aufwand von ca. 10 Euro pro Einheit ausgegangen.

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