Vorsteuerfalle beim Online-Kauf: Worauf Unternehmer achten sollten
©Ngampol — stock.adobe.com

Vorsteuerfalle beim Online-Kauf: Worauf Unternehmer achten sollten

3 min.

Bei vielen Unternehmern läuft die Beschaffung auch über Internet-Plattformen im Ausland. Beim Online-Einkauf müssen Unternehmer darauf achten, ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer anzugeben. Nur dann lässt sich eine korrekte Rechnungsstellung und damit auch ein Vorsteuerabzug sicherstellen. Wie Unternehmen richtig vorgehen, erklärt Ecovis-Steuerberater Christoph Steinau in Berlin.

Fast jeder Unternehmer bestellt heute Waren online oder schließt über das Internet Dienstleistungsverträge ab. Vielfach haben die Vertragspartner ihren Sitz im Ausland oder eine bestellte Ware wird aus dem Ausland nach Deutschland verschickt. In diesen Fällen dürfen Unternehmen nicht vergessen, sich bei der Bestellung als solches zu erkennen zu geben. Dies hat umsatzsteuerliche Gründe. Denn es macht einen Unterschied, ob der Käufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Verkäuferinnen und Verkäufer gehen häufig von einem Privatkunden aus, falls der Vertragspartner seinen Unternehmerstatus nicht klar kommuniziert. Dies führt zu einer falschen umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und resultiert in einer falschen Rechnungsstellung.

Das Problem mit der Umsatzsteuer

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU unterliegen Unternehmen den Regeln eines innergemeinschaftlichen Erwerbs. Bei sonstigen Leistungen hat der Käufer die Umkehr der Steuerschuldnerschaft zu beachten. Beides bedeutet vereinfacht, dass der Käufer die Umsatzsteuer selber berechnen und an das Finanzamt abführen muss. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkäufer eine falsche Rechnung stellt.

Hinzu kommt, dass die auf der falschen Rechnung angegebene Umsatzsteuer nicht zutreffend ist. Somit entfällt der Vorsteuerabzug. Folglich ist der Käufer zunächst mit dem Bruttorechnungsbetrag belastet. Wurde dieser bereits gezahlt, ist eine Rückerstattung vom Verkäufer gerade bei grenzüberschreitenden Fällen schwierig. Es droht die finale Mehrbelastung für den Käufer.

Was Unternehmen beachten müssen

Unternehmen sollten sich immer als solche zu erkennen geben, wenn sie für ihr Unternehmen bestellen. Dies erfolgt regelmäßig über die Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummer (USt-IdNr.). Diese erhalten nur Unternehmen.

  • In der Regel ist es möglich, den Unternehmerstatus und die USt-IdNr. bei der Bestellung anzugeben oder im Kundenkonto zu hinterlegen.
  • Idealerweise sollten Unternehmen getrennte Nutzerkonten für den unternehmerischen und den privaten Einkauf anlegen und verwenden.

„Unternehmen können hohe Vorsteuerbeträge verloren gehen, falls sie die Regeln nicht einhalten und beim Einkauf ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer nicht nennen“, warnt Steuerberater Christoph Steinau von Ecovis in Berlin. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich steuerlich beraten lassen. „Gerade, wenn es um die Umkehr der Steuerschuldnerschaft geht, sind komplizierte Vorgaben zu berücksichtigen“, sagt Steinau.

Christoph Steinau
Steuerberater in Berlin
Tel.: +49 30-962 62 80

Kontakt Ecovis:

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

Weitere Infos:


Newsletter:
Das Wichtigste für Unternehmen aus Steuern, Recht und Wirtschaft.
Jetzt anmelden