Entgelttransparenzgesetz

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Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz; EntgTranspG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ von Frauen und Männern verbessern.

Bei Unternehmen ab 200 Mitarbeiter ist seit 2018 ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte eingeführt worden. Hierüber hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im „Leitfaden für Arbeitgeber und für Betriebs- und Personalräte“ weitere Informationen gegeben

Außerdem müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern erstmals in 2018 einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern (Entgeltbericht) für das Kalenderjahr 2016 in Form einer Anlage zum Lagebericht erstellen und offenzulegen. Eine Prüfungspflicht durch den Abschlussprüfer besteht nicht.

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