Zeit für eine Pause

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München – Die Mittagspause durcharbeiten um früher nachhause zu kommen, oder weil die Arbeit sonst nicht erledigt werden kann, ist in vielen Unternehmen Standard – doch die Rechtslage ist eindeutig: Arbeitnehmer haben ein Recht auf Pause – und auch die Pflicht Pause zu machen, um sich zu erholen. Wann und in welchem Umfang diese jedoch während des Arbeitstages genommen werden muss, darf der Arbeitgeber bestimmen.

Ziel der gesetzlichen Pausenregelung ist es, den Arbeitnehmer vor Überanstrengung zu schützen und der Arbeitgeber als Weisungsbefugter darf bestimmen, wann und wie lange einzelne Pausen genommen werden dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber einige Punkte beachten:

  • Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden stehen den Mitarbeitern mindestens 30 Minuten Pause zu.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden gibt es 45 Minuten Pause.
  • Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat installiert ist, müssen die Regelungen mit diesem abgesprochen werden.
  • Länger als sechs Stunden am Stück darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.
  • Mit der Verteilung der Pausen über den Tag darf die Arbeitszeit nicht unnötig zerstückelt werden.

Die Pausen müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können während eines Arbeitstages verteilt werden, unterschiedlich lang sein (jedoch mindestens 15 Minuten) oder zu variierenden Zeiten in Anspruch genommen werden. Allerdings sollten die Pausen nicht zu Beginn oder am Ende des Arbeitstages liegen, denn sie dienen der Erholung zwischendurch und nicht der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit.

In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Urteil vom 25. Februar 2015, Az. 1 AZR 706/13) wurde nun auch bestätigt, dass Pausenzeiten nicht unbedingt mit einem monatlichen oder wöchentlichen Vorlauf festgelegt werden müssen, sondern auch täglich neu verteilt werden können – je nach Anforderungen eines Betriebs.

Fazit:
Arbeitgeber müssen sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes halten und – sofern vorhanden – Pausenzeiten mit dem Betriebsrat abstimmen. In anderen Fällen sollten sie die Pausenregelungen mit den Mitarbeitern besprechen und am besten in die Arbeitsverträge mit aufnehmen.

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