Finanzierung und Förderung für Existenzgründer im Überblick
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Finanzierung und Förderung für Existenzgründer im Überblick

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Die finanzielle Grundlage ist eine zentrale Komponente für die erfolgreiche Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. Eine detaillierte betriebswirtschaftliche Planung sowie eine solide Finanzierungsstruktur sind unerlässlich. Es wird empfohlen, zusammen mit einem Steuerberater oder einem Unternehmensberater ein nachhaltiges Finanzierungskonzept bzw. einen Businessplan zu erarbeiten. Als Finanzierungsoptionen stehen Eigenkapital, klassische Bankkredite und verschiedene Fördermittel zur Verfügung, darunter Zuschüsse, zinsvergünstigte Kredite, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen. Im Folgenden gibt Andreas Steinberger einen Überblick über die verfügbaren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.

Gründungszuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit dem Gründungszuschuss eine Unterstützung für arbeitslose Gründungswillige, die Arbeitslosengeld I beziehen und eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Die Voraussetzungen für den Erhalt dieses Zuschusses sind u.a.:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss aus der Arbeitslosigkeit heraus begonnen werden; ein Wechsel direkt aus einem Angestelltenverhältnis wird nicht unterstützt.
  • Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen muss bestehen.
  • Eine positive Beurteilung der Tragfähigkeit des Vorhabens durch eine fachkundige Stelle ist erforderlich (z. B. Gründerzentren, Steuerberater, Handelskammer, Handwerkskammer oder Kreditinstitute).
  • Die selbstständige Tätigkeit muss die primäre Einkommensquelle darstellen.

Anfangs erhalten Gründer für sechs Monate einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus einen Pauschalbetrag von 300,00 € pro Monat zur sozialen Absicherung. Die Unterstützung kann um weitere neun Monate verlängert werden, sofern die selbstständige Tätigkeit entsprechend dokumentiert wird. Der Antrag auf den Gründerzuschuss muss vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Beratungsförderung

Vorgründercoaching

Zahlreiche Bundesländer bieten Existenzgründern finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse für professionelles Coaching. Diese Förderung deckt Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Aspekten ab und unterstützt Gründungswillige beispielsweise bei der Erstellung von Finanzierungskonzepten oder Businessplänen durch externe Berater. Wichtig ist, dass die Inanspruchnahme dieser Beratungsdienste vor der eigentlichen Gründung erfolgen muss. Die Höhe der Zuschüsse variiert von Bundesland zu Bundesland.

Förderung von Unternehmensberatungen

Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt die Kosten externer Beratungsdienste. Die förderfähigen Beratungskosten sind bis zu einem Betrag von 3.500 € ansetzbar. Die Höhe der Förderung variiert je nach Standort des Unternehmens und kann zwischen 50 % und 80 % der Kosten betragen. Jährlich sind maximal zwei Beratungen förderfähig.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wenn Eigenkapital und Zuschüsse nicht ausreichen, um eine Investition vollständig zu finanzieren, können Darlehen bei der KfW über die Hausbank beantragt werden. Diese Darlehen sind zinsgünstig und können, falls notwendig, mit einer Haftungsfreistellung versehen werden, was besonders hilfreich ist, wenn die vorhandenen Sicherheiten der Hausbank nicht ausreichen.

Exkurs: Haftungsfreistellung

Direkte Kreditanträge bei der KfW oder den Landesförderbanken sind für Existenzgründer nicht möglich; die Beantragung muss über eine Hausbank erfolgen (z.B. Sparkasse, Volksbank, Raiffeisenbank oder eine private Geschäftsbank). Nach der Prüfung und Bewilligung durch die Förderbank wird das Darlehen über die Hausbank ausgezahlt, die das Förderdarlehen auch verwaltet.

Das Risiko des Förderdarlehens verbleibt jedoch bei der Hausbank, die gegenüber der Förderbank für das Darlehen haftet. In der Gründungsphase sind oft die vorhandenen Sicherheiten nicht ausreichend, um die notwendigen Finanzmittel zu sichern. Hier bietet die Haftungsfreistellung eine Lösung, indem sie das Risiko zwischen Hausbank und Förderbank teilt und so die Vergabe von Krediten an Gründer mit geringeren Sicherheiten erleichtert

ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW)

Das Förderprogramm unterstützt die Finanzierung von Betriebsmitteln (z.B. Material) und weiteren Investitionen zu günstigen Konditionen. Der Höchstbetrag des Kredits liegt bei 125.000 €, wovon bis zu 50.000 € für Betriebsmittel verwendet werden dürfen. Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre von der Tilgung befreit zu werden. Die KfW entlastet die Hausbank in diesen Fällen zu 80 % von der Haftung.

ERP-Förderkredit KMU (KfW)

Dieses Programm fördert Investitionen, Betriebsmittel, Vorräte sowie Übernahmen und Beteiligungen. Für jedes Vorhaben kann ein Kredit bis zu einer Höhe von maximal 25 Millionen € beantragt werden. Bis zu drei tilgungsfreie Jahre sind möglich, und es kann eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden.

Landesförderbanken

Die Angebote der Landesförderbanken ähneln denen der KfW, bieten jedoch aufgrund der zusätzlichen Landesförderung in der Regel günstigere Zinssätze. Auch hier können Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften Teil der Förderung sein.

Digitalisierung

Die Digitalisierung von Unternehmen wird durch Bundes- und Landesprogramme gefördert, die Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung von Personal unterstützen. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „go-digital“.

Das Förderprogramm unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk bei der digitalen Transformation, um sich nachhaltig im Wettbewerb behaupten zu können. Bis zu einem Höchstbetrag von 33.000 Euro werden 50 Prozent der Beratungs- und Entwicklungskosten staatlich gefördert. Somit können bis zu 16.500 Euro an staatlichen Zuschüssen für die Digitalisierung genutzt werden.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank

Dieses Programm unterstützt Digitalisierungsprojekte durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen. Die möglichen Kreditbeträge reichen von 25.000 bis 25 Millionen Euro. Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Kredits ist, dass die Investitionen in die Bereiche Strategie und Organisation fließen. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung von Digitalisierungsstrategien, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung, die Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM), die Implementierung digitaler Workflows und die Verbesserung der Usability von Websites.

Es ist essenziell, dass sämtliche Förderanträge vor dem Beginn des Projekts gestellt werden. Ein vorzeitiger Projektstart, etwa durch die Bestellung oder den Kauf von Investitionsgütern, kann dazu führen, dass eine Antragsstellung ausgeschlossen wird und die Fördermöglichkeit verloren geht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel aus den beschriebenen Programmen.

Fazit

Die Förderlandschaft zeigt sich als heterogen und dynamisch. Sie umfasst zahlreiche Programme auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, deren Gesamtzahl in den vierstelligen Bereich reicht.

Existenzgründer, die an einer Förderung interessiert sind, sollten sich detailliert auf den Webseiten der jeweiligen Förderprogramme über die spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten informieren. Unsere Unternehmensberater stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite. Schreiben Sie uns per Kontaktformular.

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Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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