Geld verdienen mit E-Autos? So wird der THG-Quotenhandel besteuert!
Seit 2022 können Besitzer von Elektroautos am Handel mit der Treibhausgas-Quote (THG-Quotenhandel) teilnehmen. So können sie mit ihrem Elektroauto Geld verdienen. Welche aktuellen steuerlichen Folgen das für Unternehmen hat, weiß Steuerberaterin Anja Lamm von Ecovis in Güstrow.
Was ist die THG-Quote?
Fossile Kraftstoffe erzeugen beim Verbrauch Treibhausgase in Form von Kohlendioxid-Emissionen (CO₂). Mineralölunternehmen müssen zum Ausgleich der Treibhausgase eine Treibhausgasminderungsquote erfüllen. Das bedeutet, sie müssen einen bestimmten Anteil der durch den verkauften Kraftstoff entstehenden Treibhausgase durch „saubere“ Anteile ausgleichen. Die THG-Quote für das Jahr 2025 beträgt 10,6 Prozent. Dies ist eine Steigerung gegenüber den 9,35 Prozent zum Vorjahr. 2030 werden es 25 Prozent sein. Für die Mineralölkonzerne soll dies ein Anreiz sein, dass sie in emissionsärmere Kraftstoffe oder in Anlagen für erneuerbare Energien investieren.
Die „sauberen“ Anteile entstehen durch das Laden von Elektroautos. Aus den gemeldeten Lademengen errechnet das Umweltbundesamt den Durchschnittsstromverbrauch eines Elektroautos und anhand dessen eine jährliche Treibhausgasminderungsquote.
Ist die THG-Quote noch lohnenswert?
Besitzer von Elektroautos können ihre THG-Quote über Zwischenhändler verkaufen lassen. Voraussetzung ist, dass der Name des Besitzers im Fahrzeugschein steht. Der Fahrzeugschein ist beim Zwischenhändler vorzulegen.
Die Zwischenhändler bündeln die ihnen von den Autobesitzern angebotenen Quoten und verkaufen diese im Paket weiter. Die THG-Prämien sind stark gesunken – meist beträgt diese etwa 80 bis 125 Euro pro Jahr für ein E-Auto. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wann die Prämie beantragt wird und wie der Markt für die THG-Quoten sich entwickelt. Einfluss darauf haben neben dem aktuellen CO₂-Preis auch die Vermittlungsanbieter. Mit E-Autos lässt sich somit weiterhin Geld verdienen, jedoch weniger als zuvor. Wer davon Gebrauch macht, sollte die Anbieter sorgfältig auswählen.
Viele Autofahrer verzichten laut Umweltbundesamt beim Umstieg auf ein E-Fahrzeug auf Geld aus der THG-Quotenregelung. Zudem müssen sie beachten, dass die Fristen bei manchen Anbietern für 2025 bald auslaufen.
Was sagt das Finanzamt dazu?
„Befindet sich das Auto im Betriebsvermögen, also wird es überwiegend betrieblich genutzt, sind die THG-Prämien sowohl in der Ertragsteuer als auch in der Umsatzsteuer des Unternehmens zu erfassen und damit steuerpflichtig“, sagt Steuerberaterin Lamm. Dies gilt auch für an Arbeitnehmer überlassene Dienstwagen. In der Regel ist der Arbeitgeber als Fahrzeughalter eingetragen und somit prämienberechtigt.
„Gehört das Elektroauto einer Privatperson, dann sind die Einnahmen laut Bundesfinanzministerium steuerfrei“, sagt Lamm. Auch Umsatzsteuer fällt dann nicht an, wenn sich das Auto im Privatvermögen befindet. Besitzer von Hybridfahrzeugen, E-Scootern und Leichtfahrzeugen sind vom THG-Quotenhandel ausgeschlossen.