Verstärkt im Visier der Steuerprüfer
Bei Verkäufen gegen Bares schaut die Finanzverwaltung immer genauer hin. Zuschätzungen oder Nachforderungen des Finanzamts lassen sich nur durch ordnungsgemäße Kassenführung vermeiden.
Obwohl die Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich nicht zu den Branchen gehört, in denen in größerem Umfang Bargeschäfte getätigt werden, geraten immer mehr Betriebe hier in den Fokus der Finanzverwaltung. Im Zeitalter der elektronischen Buchführung und Steuererklärung sollen auch diese Geschäftsabläufe möglichst vollumfänglich durchleuchtet werden. Ist ein Landwirt im Bereich der Direktvermarktung tätig, weil er einen Hofladen oder einen Marktstand hat bzw. ein Hoffest oder Ähnliches veranstaltet, gerät er mit diesen Aktivitäten ins Prüfungsvisier der Finanzverwaltung.
Um vor unliebsamen Nachforderungen seitens des Finanzamts geschützt zu sein, müssen solche Betriebe darum die allgemeinen Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung erfüllen. Erschwerend kommt hinzu: Wird eine nicht ordnungsgemäße Kassenbuchführung festgestellt, drohen nicht nur Hinzuschätzungen an Umsätzen und Gewinnen, es entsteht auch sehr schnell der Vorwurf, dass die Kassenführung bewusst zur Verkürzung von Steuern beitragen sollte. Und damit ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum, der wiederholt auch zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führt. Was bedeutet das nun für Betriebsinhaber?