Steuererleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft

Steuererleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft

Am 5. Juli veröffentlichte die CDU/CSU-Fraktion ihre geplanten steuerlichen und wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft. Was dort beschlossen wurde, erfahren Sie hier.

Steuerliche Erleichterungen

Die Schuldentilgung ist durch niedrige Erzeugerpreise ein schwieriges Unterfangen, deshalb ist die Einführung befristeter Freibeträge vorgesehen. Verwendet ein Land- und Forstwirt Gewinne aus Substanzveräußerung um betriebliche Darlehen abzubezahlen, sollen so ertragsteuerliche Erleichterungen gewährt werden.

Zusätzlich ist eine Risikovorsorge durch Gewinn- bzw. Tarifglättung über mehrere Jahre geplant. Die Verteilung der Betriebsgewinne soll auf drei Jahre verlängert werden. Dies würde dann rückwirkend für Glättungszeiträume spätestens ab 2014 gelten.

Weiteres in der Land- und Forstwirtschaft

Neben den steuerlichen Erleichterungen sieht die CDU/CSU-Fraktion vor, die Liquidität der Landwirte durch ein EU-Hilfspaket zu stärken und damit auch die Nachhaltigkeit der Betriebe zu sichern. Zusätzlich sollen Zuschüsse für die landwirtschaftliche Unfallversicherung Erleichterungen für die Höfe bringen.

 

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