
Wann Landwirte ihre Steuererklärung abgeben müssen
Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sind die Abgabefristen der Steuererklärungen für 2020 bis 2024 noch einmal verschoben. Landwirte, die einen Steuerberater haben, können sich jetzt mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung lassen.
Landwirte bekommen noch ein bisschen mehr Zeit: Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen nach hinten geschoben. Hier eine Übersicht, für welche Besteuerungszeiträume welche Abgabefristen gelten:
Besteuerungszeitraum | Land- und Forstwirte, die steuerlich beraten sind | Land- und Forstwirte, die nicht steuerlich beraten sind |
2020 | 31.01.2023 | 02.05.2022 |
2021 | 31.01.2024 | 02.05.2023 |
2022 | 31.12.2024 | 02.04.2024 |
2023 | 31.10.2025 | 28.02.2025 |
2024 | 30.09.2026 | 02.02.2026* |
2025 | 02.08.2027* | 01.02.2027* |
*reguläre Frist, wurde nicht durch das Steuerhilfegesetz berücksichtigt
„Fällt das Ende einer Erklärungsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet diese Frist mit dem Ablauf des darauffolgenden Werktags“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Monika Huber in Erding. Abgesehen von gesetzlichen Feiertagen, die nicht bundesweit gelten, haben wir dies in der Übersicht bereits berücksichtigt.
Wichtig
„Das Finanzamt kann individuell anordnen, dass die Landwirte ihre Steuererklärungen vor der eigentlichen Frist abgeben müssen. Das kann beispielsweise Steuerpflichtige treffen, die ihre letzte Erklärung verspätet abgegeben haben oder einen höheren Betrag nachzahlen mussten“, erklärt Huber.