Die „goldenen Verhaltensregeln“ bei einer Durchsuchung

  • Ruhe bewahren und höflich bleiben.
  • Firmeninhaber und Rechtsanwalt (z.B. Ihren Ecovis-Rechtsanwalt, Ansprechpartner) informieren
    und die Ermittler bitten, bis zum Eintreffen des Anwalts zu warten.
  • Durchsuchungsbeschlusslesen:
    • Warum wird durchsucht?
    • Was genau wird gesucht?
  • Kooperation nur in Maßen: Das Heraussuchen der gesuchten Unterlagen kann Zufallsfunde vermeiden und ggf. die Durchsuchung aller Räume verhindern. Sie müssen während der Durchsuchung keine Aussagen machen.
  • Keine Unterlagen und Daten vernichten.
  • Kopien notwendiger Unterlagen erstellen.
  • Widerspruch gegen die Maßnahme und die Mitnahme von Unterlagen schriftlich auf dem Protokoll vermerken lassen. Unterlagen werden nie freiwillig herausgegeben.
  • Sicherungsstellungsverzeichnis und Durchsuchungsprotokoll in Kopie aushändigen lassen.

Mögliche Zusatzleistungen

Gerne schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter vor Ort, wie Sie sich im Notfall am besten verhalten. Im Rahmen präventiver Strafrechtsberatung fertigen wir auf Wunsch ausführliche Dokumentationen zum Nachweis gesetzlich geforderter Aufsichtsmaßnahmen. Wir koordinieren in rechtlich zulässiger Weise die Verteidigung etwaiger Mitbeschuldigter zur Abstimmung einer einheitlichen Verteidigungsstrategie. Falls erforderlich, begleiten wir Ihre Krisen-PR und kümmern uns um eine sachgerechte Kommunikation mit den Medien.

Ansprechpartner

Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht in München, Landshut, Leipzig, Regensburg
Tel.: +49 89 217516-700
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 52

Durchsuchung

Durchsuchung

Die wichtigsten Regeln bei einer Durchsuchung und was es zu beachten gibt.

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