Wenn die Fahndung vor der Tür steht

Plötzlich stehen Beamte der Kriminalpolizei, des Zolls oder der Steuerfahndung vor der Tür. Jetzt heißt es, richtig zu reagieren.

Der Durchsuchungsbeschluss

Sie sollten stets den Durchsuchungsbeschluss genau lesen. Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Ortes, der durchsucht werden soll; hier können z.B. auch die EDV, eine Garage oder ein PKW aufgezählt sein, wenn die Durchsuchung darauf erstreckt werden soll.
  • Vorwurf der Straftat, wegen der durchsucht wird.
  • Begründung des Tatverdachts.
  • Zeitraum der vorgeworfenen Tathandlungen.
  • Beispielhafte Auflistung der zu suchenden Unterlagen und/oder Daten.Zwischen dem Erlass des Durchsuchungsbeschlusses und dem Tag der Durchsuchung dürfen maximal sechs Monate liegen, andernfalls ist der Beschluss nicht mehr wirksam und die Durchsuchung darf nicht durchgeführt werden. Schauen Sie also genau auf das Datum des Beschlusses.
Steuerfahndung
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Ansprechpartner

Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht in München, Landshut, Leipzig, Regensburg
Tel.: +49 89 217516-700
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Dr. Janika Sievert, LL.M. Eur.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Fachanwältin für Steuerrecht in Würzburg und München
Tel.: +49 931-352 87 52

Durchsuchung

Durchsuchung

Die wichtigsten Regeln bei einer Durchsuchung und was es zu beachten gibt.

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