Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Effektive Prävention
- Präventives Krisenmanagement kann im Ernstfall helfen, Fehler zu vermeiden: Organigramme sollten aktuell und die Akten/Geschäftsbücher auf dem neuesten Stand sein, abgelegte Unterlagen sollten sich im Archiv einfach auffinden lassen. So können sich „Zufallsfunde“ vermeiden lassen.
- Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf solche Situationen vor. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
- Berufsgeheimnisträger (z.B. Steuerberater oder Ärzte) und deren Mitarbeiter müssen sich auch im Falle einer Durchsuchung an Ihre Schweigepflicht halten! So müssen Sie die gesuchten vertraulichen Unterlagen zwar herausgeben, aber einer Sicherstellung förmlich auf dem Protokoll widersprechen. Bei einer freiwilligen Herausgabe riskieren Sie eine Strafbarkeit nach § 203 StGB.
- Erarbeiten Sie einen Durchsuchungsleitfaden oder händigen Sie Ihren Mitarbeitern die beigefügten „goldenen Verhaltensregeln“ aus.
- Hinterlassen Sie eine Telefonnummer, in der Sie im Notfall erreichbar sind.
- Hinterlegen Sie die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, am Besten eines Strafverteidigers und informieren Sie Ihr Team.

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