Rentner im Minijob: Worauf Arbeitgeber achten müssen
Immer mehr Rentner üben neben der Rente einen Minijob aus, um ihre Rente aufzubessern. Doch nicht nur Rentner haben hierdurch Vorteile. Auch Arbeitgeber, die ohnehin unter dem derzeitigen Fachkräftemangel leiden, profitieren. Welche Regeln im Hinblick auf die Beiträge zur Rentenversicherung gelten, erklärt Tanja Eigner, Rentenberaterin in Bad Kohlgrub.
Bei einem Minijob darf der Verdienst im Monat maximal 556 Euro (Geringfügigkeitsgrenze Stand 2025) betragen. Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, die Beiträge (Beitragssatz 2025: 18,6 Prozent) zur Rentenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam.
| Beitrag Arbeitnehmer | Beitrag Arbeitgeber | |
| Gewerblicher Minijob | 3,6 Prozent | 15 Prozent |
| Minijob im Privathaushalt | 5 Prozent | 13,6 Prozent |
Im Minijob besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Üben Rentenbezieher einen Minijob aus, gelten besondere Vorschriften, denn die Rentenversicherungspflicht hängt davon ab,
- ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht ist und
- ob die Rente als Voll- oder Teilrente bezogen wird.
Was versteht man unter Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Versicherte in Deutschland Anspruch auf die Regelaltersrente haben, also die reguläre Altersrente ohne Abschläge. Sie wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben und ist vom Geburtsjahrgang abhängig.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 + 2 Monate |
| 1960 | 66 + 4 Monate |
| 1961 | 66 + 6 Monate |
| 1962 | 66 + 8 Monate |
| 1963 | 66 + 10 Monate |
| Ab 1964 | 67 Jahre |
Minijob neben Altersvollrente – Regelaltersgrenze erreicht:
Ab der Vollendung des Regelalters sind Minijobber kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei. Arbeitgeber müssen weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen. Dieser wirkt sich allerdings nicht mehr rentensteigernd aus. Der Rentner kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht beantragen, da ohnehin Rentenversicherungsfreiheit besteht.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Rentner freiwillig seinen Anteil von 3,6 Prozent einzahlt (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit). Die Rente erhöht sich in diesem Fall zum nächsten 1. Juli sowohl um die Arbeitgeber-, als auch um die Arbeitnehmerbeiträge. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung.
Minijob neben Altersvollrente – vor Vollendung des Regelalters:
Bevor Rentner das Regelalter vollendet haben, sind sie beim Ausüben einer Beschäftigung grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Zuschläge an Entgeltpunkten aus den Minijob-Beiträgen erhöhen die Rente. Eine Berücksichtigung findet allerdings erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze statt.
Auch bei dieser Konstellation besteht die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Der Arbeitgeber muss trotz Befreiung weiterhin den Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent leisten, die sich nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd auswirken.
Minijob neben Altersteilrente
Rentner, die eine Teilrente beziehen, sind im Minijob rentenversicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze erreicht ist oder nicht. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sofern sie den Eigenanteil nicht leisten möchten.
Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Der Arbeitgeber muss trotz Befreiung weiterhin den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent leisten, der sich rentensteigernd auswirkt.
Was bringt das für die Rente?
Bei einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steigt nach einem Beschäftigungsjahr die monatliche Rente um fünf Euro brutto, vorausgesetzt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Rentenversicherung. Die Rentensteigerung ist also nur geringfügig. Der Beitragsaufwand für den Arbeitnehmer beträgt hierbei 20,02 Euro monatlich.
Fazit:
Arbeitgeber müssen bei der Beschäftigung von Rentnern im Minijob immer den Pauchalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Arbeitgeber Altersrentner wegen ihrer Versicherungsfreiheit bei der Einstellung bevorzugen. „Beim Arbeitnehmer hingegen kann als Rentner eine Befreiung von der Versicherungspflicht oftmals Sinn machen. Hier sollte man sich unbedingt vorab beraten lassen“, erklärt Rentenberaterin Tanja Eigner.