Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 2027: Bürokratieabbau oder zusätzlicher Aufwand?
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Einführung einer Registrierkassenpflicht ab 2027: Bürokratieabbau oder zusätzlicher Aufwand?

Die Bundesregierung plant ab 2027, verpflichtend elektronische Registrierkassen einzuführen. Noch sind allerdings einige Details unklar. Wen die Pflicht betrifft und welche Vorteile sich daraus ergeben würden, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Stefanie Striegan in Regensburg.

Aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD geht hervor, dass die Bundesregierung eine Registrierkassenpflicht plant: Ab dem 1. Januar 2027 will sie eine verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen für alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro einführen. Im Gegenzug soll die bisher geltende Bonpflicht wieder wegfallen. Diese Maßnahme ist Teil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Sofortprogramm für den Bürokratieabbau“ und soll dazu beitragen, Steuerbetrug und Manipulationen in der Kassenführung wirksamer zu bekämpfen.

Details zur geplanten Registrierkassenpflicht unklar

Trotz der klaren Zielsetzung wirft der Vorstoß zahlreiche Fragen auf: Unklar ist etwa, ob sich die Umsatzgrenze auf den Gesamtumsatz oder nur auf Barumsätze bezieht. Auch bleibt offen, welche Betriebe konkret von der neuen Pflicht betroffen wären – zum Beispiel, ob mobile Verkaufsstellen oder Dienstleister ohne festen Verkaufsort eingeschlossen sind. Kritisiert wird zudem, dass es bislang keine konkreten technischen Anforderungen oder branchenspezifischen Ausnahmen gibt. Inwieweit eine Registrierkassenpflicht zum Bürokratieabbau beitragen kann, ist zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls unklar.

„Die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung von Steuerhinterziehung sind zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sollte die Bundesregierung zunächst die bisherigen Regelungen, wie die Kassenverordnung, fundiert bewerten, bevor sie eine gesetzliche Neuregelung beschließt“, sagt Stefanie Striegan, Steuerberaterin bei Ecovis in Regensburg.

Ein Blick nach Österreich zeigt, dass eine vergleichbare Regelung dort bereits seit 2016 in Kraft ist. Allerdings sieht das österreichische Modell auch Ausnahmen vor, etwa für Unternehmen ohne dauerhafte Stromversorgung. Ob Deutschland ähnliche Erleichterungen vorsehen wird, bleibt abzuwarten.

Einen Schritt in Richtung Digitalisierung

Fest steht: Die Pläne zur Registrierkassenpflicht markieren einen weiteren Schritt in Richtung digitalisierter und transparenter Kassenführung. Entscheidend wird jedoch sein, wie praxisnah und rechtssicher die Details am Ende ausgestaltet werden. „Bis zur geplanten Einführung Anfang 2027 bleibt also noch einiges zu klären. Inwieweit eine Registrierkassenpflicht zum Bürokratieabbau beitragen kann, bleibt ebenfalls abzuwarten“, meint Striegan.

Zusätzlicher Aufwand für Unternehmen

Beim Einsatz einer elektronischen Registrierkasse sind die allgemeinen Aufzeichnungspflichten zu beachten. So ist die Kasse zwingend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten und dem Finanzamt innerhalb eines Monats ab der Anschaffung zu melden. „Sofern in Zukunft verpflichtend eine elektronische Registrierkasse eingesetzt werden muss, sollten Unternehmer zeitnah handeln und sich mit der neuen Technik und der Software für die Kassen vertraut machen“, sagt Striegan.

Ansprechpartner

Stefanie Striegan
Stefanie Striegan
Steuerberaterin in Regensburg
Tel.: +49 941-799 69 0

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