IDW ES 16: Neue Pflichten bei der Krisenfrüherkennung
©Cagkan — stock.adobe.com

IDW ES 16: Neue Pflichten bei der Krisenfrüherkennung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat im Februar 2025 den Entwurf des neuen IDW ES 16 veröffentlicht. Er konkretisiert die Anforderungen an die Krisenfrüherkennung und das Krisenmanagement von Unternehmen.

Seit Inkrafttreten des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) im Jahr 2021 sind haftungsbeschränkte Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine integrierte Unternehmensplanung und ein wirksames Krisenfrüherkennungssystem einzuführen. Im IDW ES 16 zeigt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unter Berücksichtigung des derzeitigen Stands von Theorie, Praxis und Rechtsprechung die Anforderungen von Paragraph 1 StaRUG an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans. „Fehlt das System, birgt das erhebliche Risiken, etwa im Hinblick auf den Vorwurf der Insolvenzverschleppung“, sagt Ecovis-Wirtschaftsprüferin Katja Nötzel.

Der Entwurf konkretisiert die Anforderungen und betont die Bedeutung einer belastbaren Planung. Zudem liefert er konkrete Hilfestellungen zur Ausgestaltung eines effektiven Krisenfrüherkennungssystems. Auch weniger komplexe Unternehmen sind nicht von der Pflicht ausgenommen – Umfang und Tiefe sind jedoch skalierbar. Zudem empfiehlt der Standard, die Krisenfrüherkennung organisatorisch dort anzusiedeln, wo auch die Planung erstellt wird, um einen fortlaufenden Soll-Ist-Abgleich zu sichern.

Die Ziele des neuen IDW ES 16

Aktiengesellschaften sind bereits durch das Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, ein Risikofrüherkennungssystem zu etablieren. Beide Regelungen – also aus StaRUG und AktG – verfolgen das Ziel, existenzgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Das StaRUG erweitert die Anforderungen deutlich durch einen breiteren Anwendungsbereich und die Pflicht zur aktiven Krisenbewältigung. „Zur Umsetzung kann dabei das Aktiengesetz als Grundlage dienen“, erklärt Nötzel. Weiter: „Auch wenn ein Frühwarnsystem aufwendig einzurichten und zu betreuen ist, sind die Vorteile unübersehbar. Denn Unternehmen, die im Fall einer Schieflage schnell handeln können, reduzieren Schäden und verhindern Krisen. Technologien wie KI verbessern Analysen oder Prognosen und unterstützen fundierte Entscheidungen in kritischen Phasen.“

Kriesenerkennung
©TAB — stock.adobe.com

Ansprechpartner

Katja Nötzel
Katja Nötzel
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Diplom-Kauffrau in Leipzig, Halle (Saale)
Tel.: +49 341-309 57 0

Berater in Ihrer Region gesucht?

Beratersuche
X