Minderjährige Influencer: Rechtliche Hürden und Problemstellungen
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Minderjährige Influencer: Rechtliche Hürden und Problemstellungen

Ist ein Influencer minderjährig, führt das schnell zu komplexen rechtlichen Fragen. Besonders die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit und die Anforderungen an eine familiengerichtliche Genehmigung sind zentrale Herausforderungen. Warum Erziehungsberechtigte und Familiengerichte gefragt sind, erklärt Rechtsanwältin Denise Mücke bei Ecovis in Berlin.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Um als Influencer erfolgreich zu arbeiten, schließen junge Menschen Verträge mit Werbepartnern, Agenturen oder Plattformbetreibern. Juristisch handelt es sich dabei um Willenserklärungen: Ein Angebot nach Paragraph 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und eine Annahme nach Paragraph 151 BGB sind erforderlich, damit ein Vertrag wirksam zustande kommt.

Minderjährige genießen im deutschen Recht einen besonderen Schutz:

  • Kinder unter sieben Jahren gelten als geschäftsunfähig (Paragraph 104 Nummer 1 BGB).
  • Jugendliche zwischen dem vollendeten siebten und dem noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr sind lediglich beschränkt geschäftsfähig (Paragraph 106 BGB).

Das bedeutet: Verträge werden grundsätzlich nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Geschäft den Minderjährigen ausschließlich rechtlich begünstigt (Paragraph 107 BGB). Für die Praxis heißt das: Minderjährige Influencer können nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern oder anderer Sorgeberechtigter Verträge mit Werbepartnern eingehen. Rechtsanwältin Denise Mücke erklärt: „Eltern müssen jedes Vertragsangebot genau prüfen. Minderjährige Influencer bewegen sich oft in einem Markt mit hohen Summen und komplexen Bedingungen. Hier darf nichts leichtfertig unterschrieben werden.“

Familiengerichtliche Genehmigung für ein eigenes Gewerbe

Eine Ausnahme bildet die „partielle Rechtsfähigkeit“ nach Paragraph 112 BGB. Wenn ein Minderjähriger selbständig ein Gewerbe betreiben möchte, kann er für diese Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig werden. Dafür benötigt er die Zustimmung der Eltern und zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Gericht prüft, ob der Minderjährige die nötige Reife und kaufmännische Kompetenz besitzt, um ein Unternehmen selbstständig zu führen. Eine Genehmigung kommt nur zustande, wenn klar erkennbar ist, dass der Jugendliche die geschäftlichen und organisatorischen sowie finanziellen Anforderungen versteht und verantwortungsvoll umsetzen kann. In der Praxis ist dies gerade für jüngere Jugendliche eine hohe Hürde, weil wirtschaftliche Weitsicht, Erfahrung und organisatorische Fähigkeiten meist noch nicht ausgeprägt genug sind.

Rechtanwältin Denise Mücke fasst zusammen: „Die familiengerichtliche Genehmigung ist kein Selbstläufer. Wer sie beantragt, muss zeigen, dass er wie ein Unternehmer denkt und handelt, und das gelingt Minderjährigen nur selten ohne enge Begleitung durch die Eltern.

Ohne Eltern geht es nicht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen Minderjährige vor unüberlegten oder nachteiligen Entscheidungen schützen. Für junge Influencer bedeutet das, dass sie ohne Zustimmung der Eltern und ohne familiengerichtliche Genehmigung keine vollständige unternehmerische Selbstständigkeit erreichen können. „Wer als Minderjähriger im Influencer-Business aktiv werden will, muss sich daher nicht nur mit kreativen Inhalten befassen, sondern auch mit den rechtlichen Spielregeln,– und eng mit seinen Erziehungsberechtigten zusammenarbeiten“, sagt Ecovis-Rechtsanwältin Denise Mücke.

Ansprechpartner

Denise Mücke
Denise Mücke
Rechtsanwältin in Berlin
Tel.: +49 30 22 184 880

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