EH55-Neubauförderung: KfW-Programm soll Mitte Dezember wieder anlaufen
Nach fast vier Jahren Pause bringt die Bundesregierung den beliebten EH55-Förderstandard zurück und will damit den festgefahrenen Wohnungsbau wieder in Bewegung setzen. Ab dem 16. Dezember 2025 können private, gewerbliche und kommunale Bauherren wieder zinsvergünstigte KfW-Kredite bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Schnell sein lohnt sich dabei, denn die Mittel sind begrenzt und erfahrungsgemäß rasch vergeben.
Warum die EH55-Förderung zurückkommt
Seit dem Förderstopp im Frühjahr 2022 ist auf vielen Bauplätzen in Deutschland nicht viel passiert. Zahlreiche Projekte, die bereits nach dem EH55-Standard geplant waren, blieben liegen. Mit der Wiederaufnahme des Programms möchten Bund und KfW diesen Bauüberhang nun abbauen. Dafür sollen rund 800 Millionen Euro bereitgestellt werden, um genehmigte, aber bislang nicht gestartete Projekte endlich umzusetzen.
Was bedeutet EH55 überhaupt?
Der Effizienzhaus-Standard 55 (EH 55) beschreibt Gebäude, die lediglich 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus gemäß gesetzlichem Mindeststandard benötigen. Dies wird durch eine besonders gute Dämmung, moderne Fenster, Lüftungssysteme und den Einsatz erneuerbarer Energien ermöglicht. Im Vergleich zu EH40 sind die Anforderungen etwas weniger streng, wodurch sich die Planung und die Baukosten deutlich senken lassen.
Wer kann die Förderung nutzen?
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Wohngebäuden, die die technischen Anforderungen eines Effizienzhauses 55 erfüllen, ebenso wie von Nichtwohngebäuden, die dem entsprechenden Effizienzgebäudestandard entsprechen. Voraussetzung ist in jedem Fall:
Erneuerbare Wärmeversorgung (100 % erneuerbar)
Es dürfen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien eingesetzt werden. Zulässig sind z. B.:
- Wärmepumpen
- Biomasse/ Biogas
- Fernwärme aus erneuerbaren Quellen
Gültige Baugenehmigung bei Antragstellung
Oder – bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben – eine Kenntnisnahme der Baubehörde.
Antragstellung vor Vorhabenbeginn
Das bedeutet, dass Lieferungs- oder Leistungsverträge frühestens ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden dürfen und auch Kaufverträge beim Ersterwerb erst ab diesem Datum zulässig sind. Ebenso darf mit den Bauarbeiten vor Ort – also dem ersten Spatenstich – nicht vor dem 16. Dezember 2025 begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung bereits zuvor geschlossener Verträge oder begonnener Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Wie viel Förderung gibt es?
Förderkredit (private & gewerbliche Bauherren)
- bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
- Laufzeit: max. 35 Jahre
- Zinsbindung: max. 10 Jahre
- Zinssatz wird am 16. Dezember 2025 veröffentlicht und enthält eine Bundeszinsverbilligung
- Antragstellung erfolgt über die Hausbank
Zuschuss (kommunale Gebietskörperschaften)
- 5 % Zuschuss, direkt bei der KfW beantragbar
Befristung
Die Förderung ist zeitlich und finanziell begrenzt und endet, sobald die Bundesmittel zur Zinsverbilligung ausgeschöpft sind – schnell sein lohnt sich also. Die KfW veröffentlicht alle Detailbedingungen ab dem 16.12. unter:
- www.kfw.de/297 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, Kredit)
- www.kfw.de/299 (Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude, Kredit)
- www.kfw.de/498 (Klimafreundlicher Neubau – Kommunen, Zuschuss)
Ausblick
Von der Wiederaufnahme der EH55-Förderung profitieren nur bereits geplante und genehmigte Projekte. Für Bauherren heißt das: vorbereitet sein und schnell handeln! Da die Mittel begrenzt sind, entscheidet am Ende vor allem die Schnelligkeit, wer von den zinsgünstigen KfW-Krediten profitiert. Wer bereits eine Baugenehmigung hat, sollte jetzt prüfen, ob das Projekt die EH55-Anforderungen erfüllt. Ein kurzer Check mit einem Energieberater hilft dabei, die erforderlichen Nachweise vorzubereiten, um beim Start der Förderung schnell reagieren zu können. Lesen Sie auch unseren Artikel „Neue und überarbeitete Förderprogramme im Wohnungsbau 2025/2026“.