Elektronische Patientenakte: Mehr Schutz und Freiheit für Arztpraxen und Patienten
Ab 1. Januar 2026 sollen für Arztpraxen und Patienten neue Regeln für die elektronische Patientenakte (ePA) gelten. Für Ärzte bedeutet das weniger Pflichten beim Einstellen von Daten, für Patienten mehr Kontrolle über ihre sensiblen Informationen. Wer weiß, welche Änderungen auf ihn zukommen und welche Daten künftig sichtbar sind, kann sicherer mit der ePA umgehen. Welche neuen Möglichkeiten sich für Patienten und Praxen ergeben, erklärt Rechtsanwältin Daniela Groove bei Ecovis in München.
Weniger Bürokratie für Arztpraxen
Das neue Gesetz schränkt die gesetzliche Befüllungsverpflichtung ein. Arztpraxen müssen künftig nicht mehr automatisch alle Dokumente einstellen. Bisher sind neben Daten zu Laborbefunden auch Befundberichte und eArztbriefe einzustellen. Besonders sensible Informationen, die erhebliche therapeutische Gründe betreffen, müssen sie künftig nicht mehr hochladen. Die Ausnahme kann beispielsweise bei psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungen in Betracht kommen wenn zu erwarten ist, dass eine Kenntnis über die Behandlungsinformationen dem Patienten erheblich schaden kann und z.B. eine Suizidgefahr besteht. Für Patienten unter 15 Jahren gilt zusätzlich ein besonderer Schutz, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen. So muss bspw. ausgeschlossen sein, dass Sorgeberechtigte, die auch Täter sein können, über die Hilfe für betroffene Kinder durch die ePA informiert werden.
Patienten bestimmen über Abrechnungsdaten
Künftig können nur noch Patienten selbst ihre Abrechnungsdaten in der elektronischen Patientenakte einsehen. Bisher sind diese Daten für alle Personen mit Zugriffsrecht sichtbar. Wenn ein Patient das nicht möchte, muss er derzeit entweder dem Einstellen aktiv widersprechen oder die Daten in der ePA-App verbergen. Hintergrund ist, dass die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind, die Abrechnungsdaten von Ärzten und Psychotherapeuten, aber auch von Zahnärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, in denen der Patient behandelt wurde, automatisch in die ePA zu stellen. Die Daten enthalten jedoch auch die Diagnosekodes, die Ärzte und Psychotherapeuten in ihrer Abrechnung angeben müssen. Das kann zu Stigmatisierung führen. Durch die Einschränkung der Zugriffsrechte auf die Abrechnungen ist dies künftig nicht mehr möglich. Steuerberaterin Groove erklärt: „Die neuen Regelungen geben sowohl Ärzten als auch Patienten mehr Handlungsspielraum und erhöhen den Schutz sensibler Daten.“
Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Befugnisse und Schutzregelungen für alle betroffenen Arztpraxen und Patienten.