E-Auto-Förderung 2026: Voraussetzungen, Förderhöhe und Einkommensgrenzen
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E-Auto-Förderung 2026: Voraussetzungen, Förderhöhe und Einkommensgrenzen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neu ausgerichtete Förderung für Elektrofahrzeuge. Das Programm richtet sich künftig ausschließlich an Privatpersonen und ist stärker einkommensabhängig ausgestaltet. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere Einkommensgrenzen, Förderhöhen und Mindesthaltedauern. Ein Überblick.

Fokus auf private Haushalte und Einkommen

Im Gegensatz zur ehemaligen Förderung sind ab 2026 nur noch Privatpersonen förderberechtigt. Unternehmen, Selbstständige und juristische Personen sind dagegen ausgeschlossen.

Neu ist auch eine Einkommensgrenze: Gefördert werden Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um jeweils 5.000 Euro. Bei zwei Kindern liegt die zulässige Obergrenze somit bei 90.000 Euro. Als Nachweis dient der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide. Diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein.

Grundbetrag und soziale Staffelung

Die Förderung setzt sich aus einem festen Basisbetrag und möglichen Zusatzbeträgen zusammen. Unabhängig vom Fahrzeugpreis gelten folgende Grundsätze:

  • Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): 3.000 Euro
  • Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender: 1.500 Euro

Zusätzlich greift eine soziale Staffelung nach Einkommen:

  • Unter 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: +1.000 Euro
  • Unter 45.000 Euro zu versteuerndes Einkommen: weiterer Zuschlag von +1.000 Euro

Ergänzend wird ein Kinderbonus von 500 Euro pro Kind gewährt, für maximal zwei Kinder. In der Summe kann die Förderung damit bis zu 6.000 Euro betragen.

Technische Voraussetzungen der Fahrzeuge

Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Während reine Elektrofahrzeuge generell förderfähig sind, gelten für Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) bis Mitte 2027 zusätzliche Effizienzkriterien. Voraussetzung ist entweder:

  • ein maximaler CO₂-Ausstoß von 60 g/km (WLTP) oder
  • eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern

Ab Juli 2027 ist eine Verschärfung der Anforderungen geplant, die sich stärker an den tatsächlichen Emissionen im Fahrbetrieb orientieren soll.

Leasing und Haltefristen

Auch geleaste Fahrzeuge können gefördert werden. Kauf und Leasing werden dabei gleichbehandelt. Um kurzfristige Weiterverkäufe zu vermeiden, wurden die Haltefristen deutlich verlängert. Die Mindesthaltedauer beträgt künftig einheitlich 36 Monate ab Erstzulassung. Diese Frist gilt sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrzeuge. Bei Unterschreitung droht eine vollständige Rückforderung der Förderung.

Antragstellung und Ablauf

Der Antrag zur Förderung wird erst nach der Zulassung gestellt. Ein separates Vorabverfahren ist nicht vorgesehen. Das Online-Portal zur Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 freigeschaltet werden. Da die Förderung rückwirkend für alle Zulassungen ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden kann, entstehen Käufern zu Jahresbeginn keine Nachteile. Die Antragstellung ist bis spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung möglich.

Ausblick

Mit der Neuausrichtung der E-Auto-Förderung konzentriert sich der Gesetzgeber klar auf private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Unternehmen und Firmenwagen sind von der Förderung künftig ausgeschlossen. Über mögliche Änderungen der Förderbedingungen oder ergänzende Regelungen werden wir an dieser Stelle informieren.

Ansprechpartner

Andreas Steinberger
Andreas Steinberger
Unternehmensberater in Dingolfing, Straubing
Tel.: +49 8731-7596-0

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