Urlaubsabgeltung: So nutzen Sie den Steuervorteil der Fünftelregelung
Hohe Einmalzahlungen führen oft zu einer spürbaren steuerlichen Mehrbelastung. Die sogenannte Fünftelregelung kann diese Spitzen abfedern. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt nun: Auch Zahlungen zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen können unter bestimmten Voraussetzungen profitieren. „Für Unternehmen und Arbeitnehmende eröffnet das neue Gestaltungsspielräume“, sagt Gunnar Sames, Steuerberater bei Ecovis in Freilassing.
Nachzahlungen für mehrere Jahre treffen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich oft härter als erwartet. Der progressive Einkommensteuertarif sorgt dafür, dass Einmalzahlungen oder gebündelte Vergütungen überproportional belastet werden. Hier hilft die sogenannte Fünftelregelung: Sie verteilt außerordentliche Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre und mildert so die Steuerprogression. „Die Fünftelregelung kann sehr vorteilhaft sein, sie kann unter Umständen aber auch ins Leere laufen“, sagt Gunnar Sames, Steuerberater bei Ecovis in Freilassing.
Wann gelten Einkünfte als „mehrjährig“?
Begünstigt sind unter anderem Vergütungen für Tätigkeiten, die sich über mindestens zwei Kalenderjahre erstrecken und mehr als zwölf Monate umfassen. Klassische Fälle sind Einmalauszahlung aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, Gehaltsnachzahlungen oder Abgeltung von Überstunden nach unwirksamer Kündigung. Ob auch Urlaubsabgeltungen darunterfallen, war bislang jedoch umstritten.
Was hat das Finanzgericht Münster entschieden?
Das Gericht entschied (Az. 12 K 1853/23 E) zugunsten einer Steuerpflichtigen, die nach einer dreijährigen Freistellung eine Urlaubsabgeltung erhielt. Während das Finanzamt die Fünftelregelung verweigerte, sahen die Richter die Voraussetzungen erfüllt. Da die Urlaubsansprüche über drei Jahre hinweg entstanden waren, wurde die Zahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit eingestuft. „Das Urteil erweitert den Blick auf außerordentliche Einkünfte“, so Sames.
Wie viel Steuerersparnis bringt die Fünftelregelung konkret?
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht das enorme Sparpotenzial. Bei einem regulären Gehalt von 50.000 Euro und einer zusätzlichen Kapitalleistung (z. B. Urlaubsabgeltung mehrere Jahre) von 100.000 Euro ergibt sich ohne die Regelung eine Einkommensteuer von ca. 59.000 Euro. Durch die Fünftelregelung wird die Einmalzahlung rechnerisch verteilt, was die Progression deutlich abmildert. Im Ergebnis sinkt die Steuerlast auf ca. 56.00 Euro – eine Ersparnis von 3.000 Euro.
Ist der Steuervorteil bereits rechtssicher?
Trotz des positiven Urteils bleibt die Rechtslage unsicher. Da die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen wurde, steht eine endgültige Bestätigung noch aus. „Das Urteil macht Hoffnung, ist aber noch kein Freifahrtschein“, ordnet Ecovis-Steuerberater Sames ein.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Bei hohen außerordentlichen Auszahlungen kann die Fünftelregelung enorme Vorteile bringen, wenn alles gut dokumentiert ist. Besonders bei Beendigung längerer Arbeitsverhältnisse sollte genau hingeschaut werden. Neben der steuerlichen Einordnung müssen bei Urlaubsabgeltungen auch arbeitsrechtliche Aspekte wie Verjährungsfristen beachtet werden. Eine frühzeitige Prüfung schafft hier Sicherheit. „Gerade bei komplexen Abgeltungen lohnt sich eine saubere Gestaltung im Vorfeld“, rät Gunnar Sames.
Tipp: Was sollten Angestellte jetzt tun?
- Klären Sie, ob Urlaubsabgeltungen oder Nachzahlungen mehr als zwölf Monate betreffen.
- Beantragen Sie die Fünftelregelung für alle infrage kommenden Einmalzahlungen, wie mehrjährige Urlaubsabgeltungen in Ihrer Einkommensteuererklärung.
- Verweisen Sie bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt auf das Urteil aus Münster.