Weniger Bürokratie, mehr Wirtschaft: Der neue Gesetzentwurf zur Entlastung des Mittelstands
Die Bundesregierung hat am 22.01.2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Mittelstand weiter entlasten soll. Unter anderem sind Erleichterungen bei Bürokratie- und Berichtspflichten geplant. Nachfolgend ein Überblick.
Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht in der Immobilienbranche
Besonders relevant ist der Entwurf für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Bislang waren diese Berufsgruppen gemäß § 34c GewO verpflichtet, sich selbst und ihre Mitarbeiter regelmäßig weiterzubilden. Vorgeschrieben waren 20 Weiterbildungsstunden innerhalb von drei Jahren, inklusive entsprechender Nachweise. Diese Pflicht soll nun ersatzlos gestrichen werden.
Die Begründung des Gesetzgebers ist pragmatisch: Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen schon aus eigenem Interesse auf qualifiziertes Personal setzen – allein aus Wettbewerbsgründen. Eine staatliche Kontrolle sei dafür nicht zwingend erforderlich.
Für die Praxis bedeutet das vor allem:
- weniger verpflichtende Seminare,
- keine formalen Nachweise mehr,
- deutlich weniger Dokumentationsaufwand.
Fachliche Weiterbildung bleibt natürlich sinnvoll – sie wäre künftig jedoch eine unternehmerische Entscheidung und keine gesetzliche Vorgabe mehr.
Das „Nationale Heizungslabel“ wird abgeschafft
Auch im Handwerks- und Energiesektor fällt eine bürokratische Vorgabe weg: Das Nationale Heizungslabel für ältere Heizungsanlagen wird abgeschafft. Seit 2016 mussten Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, mit einem Effizienzlabel versehen werden. Diese Kennzeichnung erfolgte meist durch Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau.
Die Auswertung der Maßnahme zeigte jedoch: Der Aufwand und die Kosten standen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Die Austauschrate alter Heizungen wurde durch das Label kaum beeinflusst. Mit der Anpassung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes werden die Schornsteinfeger von dieser Aufgabe entlastet und gleichzeitig öffentliche Mittel eingespart.
Straffung von Berichtspflichten für Netzbetreiber und Verwaltung
Auch bei Berichtspflichten wird nachjustiert. Übertragungsnetzbetreiber mussten bislang jährlich umfangreiche Berichte zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Vorhaben einreichen. Da viele dieser Informationen bereits an anderer Stelle erhoben wurden, entfällt diese Doppelarbeit künftig.
Ähnlich verhält es sich bei den Industrie- und Handelskammern: Statt zusätzlicher Berichte des Bundeswirtschaftsministeriums wird künftig ausschließlich die DIHK selbst berichten. Das reduziert Verwaltungsaufwand und vermeidet Überschneidungen. Auch die Berichte zur Förderung der Kohleregionen werden zeitlich gebündelt, um Transparenz zu erhöhen und Prozesse zu vereinfachen.
Ausblick
Bürokratie stellt für den Mittelstand weiterhin eine hohe Belastung dar. Auswertungen der KfW zeigen, dass rund 7 % der Arbeitszeit allein auf die Erfüllung administrativer Vorgaben entfallen. Dieses gebundene Potenzial freizusetzen, kann für Unternehmen spürbare Entlastung bringen.
Gleichzeitig darf Bürokratieabbau nicht ausschließlich als Aufgabe der Politik verstanden werden. Unabhängig von gesetzlichen Erleichterungen bleibt es für Unternehmen wichtig, die eigenen Abläufe regelmäßig zu hinterfragen: Wo entstehen unnötige Reibungsverluste? Welche Prozesse lassen sich vereinfachen, digitalisieren oder klarer strukturieren? Dabei kann auch ein externer Blick helfen, eingefahrene Strukturen zu erkennen und Optimierungspotenziale sichtbar zu machen.
Ansprechpartner