Klage gegen Grundsteuer: Bund der Steuerzahler und Haus & Grund ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
©Ecovis(c)Andrii Yalanskyi-stock.adobe.com

Klage gegen Grundsteuer: Bund der Steuerzahler und Haus & Grund ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Der Bund der Steuerzahler e.V. legte gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Haus & Grund Deutschland, Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht ein. Ecovis-Steuerberater Florian Gross in Rostock erklärt die Hintergründe zur Klage.

Entspricht das Bundesmodell der Grundsteuer den Anforderungen des Gleichheitssatzes? Diese Frage wird nun abschließend in Karlsruhe geklärt.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund Deutschland unterstützen mit einer Verfassungsbeschwerde aktuell zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung des Bundesmodells der reformierten Grundsteuer wenden.

Zweifel an der pauschalen Bewertung der Bodenrichtwerte

Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen. Die Bewertung basiert auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten. Die Kläger bemängeln die Bewertung der Bodenrichtwerte mittels eines groben Rasters. Eine Steuer, die auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung.

Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen Mietwerten im Bundesmodell. Sobald die tatsächlichen Verhältnisse stark vom Durchschnitt abweichen, können Fehlbewertungen mit Folgen für die Grundsteuerlast entstehen.

Nach Auffassung von Haus & Grund und dem BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert.

Bedeutung der Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell

Die Klage beim Bundesverfassungsgericht bedeutet nun, dass Betroffene in geeigneten Fällen mit Bezug auf das Aktenzeichen 1 BvR 472/26 das Ruhen des Verfahrens geltend machen können.

„Das Verfahren hat eine tragende Bedeutung für die Bewertung von Immobilien, insbesondere für Eigentümer, die eine vermietete Eigentumswohnung in Berlin haben“, sagt Ecovis-Steuerberater Florian Gross in Rostock.

Am 22. April 2026 finden zudem mündliche Verhandlungen zum Ländermodell von Baden-Württemberg statt.

Hinweise für die Praxis

Der Fall betrifft die Bewertung einer Wohnung, die mit pauschalisierten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse bewertet wurde.

„Eigentümer können unter Verweis auf den Fall das Ruhen des eigenen Verfahrens beantragen, sofern der Einspruch noch nicht abgelehnt wurde“, erklärt Gross.

Die Klage zielt darauf ab, Rechtssicherheit zu schaffen und eine Grundsteuer zu erreichen, die gleichheitsgerecht ist. „Betroffene sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten“, rät Gross.

Ansprechpartner

Florian Gross
Florian Gross
Steuerberater in Rostock
Tel.: +49 381-649 300

Berater in Ihrer Region gesucht?

Beratersuche

Kontaktformular

X