Minderjährige am Unternehmen beteiligen: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke
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Minderjährige am Unternehmen beteiligen: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke

Beteiligung Minderjähriger am Unternehmen: Minderjährige in das Unternehmen einzubinden, schützt das Familienvermögen und spart Steuern. Doch Vorsicht: Ohne Ergänzungspfleger drohen rechtliche Fallen

Die frühzeitige Einbindung der nächsten Generation in das Familienunternehmen ist ein bewährtes Mittel, um Vermögen schrittweise zu übertragen und den Nachwuchs an die unternehmerische Verantwortung heranzuführen. Neben der emotionalen Bindung stehen oft handfeste steuerliche Vorteile im Fokus. Doch wer Minderjährige am Unternehmen beteiligen will, muss rechtliche Hürden nehmen, damit die Gestaltung vor Familiengericht und Finanzamt Bestand hat.

Steuerliche Vorteile und strategische Ziele

Eltern wählen diesen Weg häufig, um die Steuerprogression zu mildern. Indem Erträge auf mehrere Köpfe verteilt werden, lassen sich eigene Freibeträge der Kinder nutzen. „In der Praxis geschieht dies oft bei vermögensverwaltenden Gesellschaften oder gerade in der Land- und Forstwirtschaft durch stille Beteiligungen“, erklärt Thomas Schinhärl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Ecovis in Regensburg. Dabei werden Kinder im Verhältnis zu ihrer Einlage – also dem Kapitalanteil, den sie rechnerisch am Unternehmen halten – am Gewinn beteiligt. „Häufig kombinieren Mandanten dies mit einer Vorauszahlung auf das kommende Erbe“, sagt Schinhärl und ergänzt: „Wichtig dabei ist, dass die Beteiligung nicht nur auf dem Papier besteht. Es muss eine tatsächliche Durchführung, insbesondere der Ertragszahlungen, stattfinden.“

Die Rolle des Ergänzungspflegers

Auch die gesetzliche Vertretung ist ein entscheidender Punkt: Regelmäßig sind Eltern die Inhaber oder bereits selbst Gesellschafter. Dann greift ein gesetzliches Vertretungsverbot, da sie nicht gleichzeitig auf beiden Seiten des Vertrags stehen können. Im Fall eines solchen Interessenkonflikts ist dann ein Ergänzungspfleger durch das Familiengericht zu bestellen, der ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet ist. Nur so ist sichergestellt, dass die Rechte des Kindes unabhängig gewahrt bleiben und die Beteiligung rechtlich wirksam zustande kommt. „Wir empfehlen oft eine Dauerpflegschaft, damit nicht für jede Gesellschafterversammlung ein neuer Pfleger bestellt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Schinhärl.

Wie Ecovis unterstützen kann

Ecovis übernimmt solche Mandate regelmäßig, um die professionelle Begleitung sicherzustellen. Ein unternehmerisches Risiko aber bleibt: Ist der Pfleger etwa gegen eine geplante Investition, kann dies betriebliche Abläufe blockieren. „Aus diesem Grund raten wir unseren Mandanten dringend zur Errichtung von Testamenten, um Erbengemeinschaften mit Minderjährigen zu vermeiden“, sagt Schinhärl.

Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Die Rechtsform entscheidet wesentlich über das Haftungsrisiko des Kindes. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haften Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Zwar können Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit eine Haftungsbegrenzung erklären, doch der sicherere Weg ist meist die Kommanditgesellschaft (KG). Hier haftet das Kind als Kommanditist nur mit seiner Einlage. „Die KG ist der Standard für Familiengesellschaften, da sie Haftungsschutz und Ertragsverteilung ideal kombiniert“, sagt Lutz Beyermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Ecovis in Berlin.

Geduld im Genehmigungsverfahren

Der Weg zur Beteiligung von Kindern erfordert nicht nur juristische Sorgfalt, sondern auch Zeit. Von der Gestaltung der Verträge über die Prüfung durch das Familiengericht bis zur Bestellung des Ergänzungspflegers können acht Wochen bis zu einem halben Jahr vergehen. In dieser Zeit prüfen die Behörden intensiv, ob die Beteiligung dem Kindeswohl entspricht; teils fordern sie sogar Gutachten des Jugendamts an, um wirtschaftliche Risiken auszuschließen. „Wir raten daher dringend zur frühzeitigen Abstimmung mit Spezialisten, damit die Verträge rechtssicher sind“, sagt Beyermann.

GUT ZU WISSEN

Den Prozess sauber gestalten

Um die Beteiligung rechtssicher umzusetzen, sollten Unternehmen folgende Schritte beachten:

  • Rechtsform wählen: Bevorzugung der KG gegenüber der GbR zur Haftungsvermeidung
  • Familiengericht einbinden: Frühzeitiger Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers
  • Vertragsgestaltung: Ausschluss von Nachschusspflichten und Geschäftsführungsrechten für das Kind
  • Geldfluss belegen: Tatsächliche Auszahlung von Gewinnen auf Konten des Kindes sicherstellen
  • Dokumentation: Vollständige Unterlagen für das Handelsregister und das Finanzamt bereithalten

Ansprechpartner

Lutz Beyermann LL.M.
Lutz Beyermann LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Berlin
Tel.: +49 30 22 184 880
Thomas Schinhärl
Thomas Schinhärl
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Regensburg
Tel.: +49 941-7 99 69 80

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