Einpflanzen als getrennte sonstige Leistung neben der Pflanzenlieferung
16. Dezember 2009
Mit Urteil vom 25. Juni 2009 (Az.: V R 25/07, BFH/NV-2009-1746, vgl. Anlage) bestätigt der BFH das Urteil des FG Nürnberg, dass die Pflanzenlieferung und das Einpflanzen bei einer Gärtnerei oder Baumschule als getrennte Umsätze einzustufen sind.