Agrar-Steuerdienst: Die Ein-Drittel-Umsatzgrenze setzt sich durch
12. Januar 2010
Bei der Besteuerung von Hofläden und Ladengeschäften gelten nach höchstrichterlichem Beschluss neue Abgrenzungskriterien.
Bei der Besteuerung von Hofläden und Ladengeschäften gelten nach höchstrichterlichem Beschluss neue Abgrenzungskriterien.