UMSATZSTEUER: Geld zurück für Verpächter

UMSATZSTEUER: Geld zurück für Verpächter

UMSATZSTEUER

Geld zurück für Verpächter
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zahlen die Finanzämter Landwirten jetzt Umsatzsteuerbeträge für Ernteverkäufe zurück.

Der nächste Streich folgt sogleich – unter dieses Motto könnte man die vielen Rechtsprechungsänderungen bei der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe stellen. Jetzt ist wieder die Umsatzsteuer an der Reihe. Die Verpächter von Betrieben können sich darüber freuen, dass sie künftig für Ernteverkäufe weniger Umsatzsteuern ans Finanzamt abführen müssen. Denn die obersten Finanzrichter in München haben – unter Änderung ihrer langjährigen Rechtsprechung – den Anwendungsbereich der pauschalen Umsatzbesteuerung ausgedehnt.

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