Rentner als Steuerhinterzieher?
Seit der Neuordnung der Besteuerung der Renteneinkünfte ab dem Jahr 2005 unterliegen Rentner vermehrt der Einkommensteuerpflicht, da ihre Renteneinkünfte seit dieser Zeit mit mindestens 50 Prozent steuerpflichtig sind. Nachdem nunmehr der elektronische Datenaustausch zwischen Rentenstellen und der Finanzverwaltung funktioniert, gehen die Finanzämter dazu über, bislang steuerlich nicht veranlagte Rentner zu überprüfen und von diesen Einkommensteuererklärungen einzufordern. Wird hierbei festgestellt, dass die Rentner nicht unerhebliche Steuernachzahlungen zu leisten haben, schlagen die Finanzämter teils eine harte Linie ein. Wir haben bereits erste Steuerhinterziehungsfälle auf dem Tisch, bei denen es lediglich um Steuernachzahlungen von z. B. 2.000 Euro geht. Wir möchten diese ersten Fälle als Anlass nehmen, Sie oder Ihren Familienangehörige auf diese Einkommensteuererklärungspflicht hinzuweisen. Ein Rentner ist zur Abgabe einer Steuererklärung z. B. für 2009 verpflichtet, wenn er mit seinen gesamten zu versteuernden Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 7.834 Euro übersteigt. Bei Ehepaaren beträgt der Grundfreibetrag insgesamt 15.668 Euro. Zu den steuerpflichtigen Einkünften zählen neben privaten und gesetzlichen Renten (anzusetzen mit mindestens 50 Prozent der Rentenzahlungen) auch Mieteinnahmen und vieles mehr. Lassen Sie sich also rechtzeitig beraten, bevor das Finanzamt „auf Sie trifft“.