Neue Heizung als dauernde Last?

Neue Heizung als dauernde Last?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich mit einer für die Land- und Forstwirtschaft nicht seltenen Frage beschäftigt: Kann die Heizungsreparatur als Austragsleistung steuermindernd vom Übernehmer abgesetzt werden? Der landwirtschaftliche Betrieb wurde 1990 übergeben, wobei geregelt wurde, dass der Übernehmer den Eltern ein unentgeltliches Wohnrecht zu gewähren habe, diese aber für Strom, Wasser, Müllabfuhr und Telefon selbst aufkommen müssen. Auch die Instandhaltung der Wohnung war Sache der Altenteiler. Die Kosten für die Heizung hatte dagegen der Übernehmer zu stemmen. 2007 erneuerte er den mehr als 30 Jahre alten Heizkessel und legte die Rechnung dem Finanzamt zur Erstattung als dauernde Last vor. Doch die Finanzrichter verweigerten die Zahlung, weil die Verpflichtung zur Heizungserneuerung im Übergabevertrag nicht eindeutig geregelt sei. Aus der Formulierung, „die Altenteiler müssen für die Instandhaltung der Wohnung selbst aufkommen“, spreche, dass die Altenteiler auch den neuen Heizkessel bezahlen müssen. Die vertragliche Regelung, dass der Übernehmer die Kosten für die Heizung zu tragen habe, ändere daran nichts. Es sei auch unklar, ob diese Formulierung nur die Verbrauchskosten oder auch weitere Kosten anspreche. Für die Praxis bedeutet das Urteil eines: stets klar regeln, wer was zu bezahlen hat. Ist der Betriebsübernehmer verpflichtet, die Altenteilerwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, so ist auch die Frage zu beantworten, wer die Kosten für Erneuerungen trägt.

X