Fristen bei Rücklagen für Ersatzbeschaffungen – 6 Jahre Frist bei Gebäuden von nun an

Fristen bei Rücklagen für Ersatzbeschaffungen – 6 Jahre Frist bei Gebäuden von nun an

Neue Fristen bestimmen jetzt die steuerliche Wirksamkeit für Rücklagen bei der Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern.

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