Notrufsystem als begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung
23. Mai 2016
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. Geld zurück vom Staat gibt es zum Beispiel bei Aufwendungen für die Reinigung der Wohnung, für Gartenpflege und für Kinderbetreuung. Formell erforderlich ist, dass für die Arbeitsleistungen eine Rechnung vorliegt und die Lohnkosten über eine Bank überwiesen werden. Zu den begünstigten Maßnahmen zählen nach aktueller Rechtsprechung nun auch die Kosten für ein durch die Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt.