Stellen Sie rechtszeitig einen Optionsantrag!

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DLG 6/2009. Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform können Sie wählen: Für Erbfälle im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2008 zwischen dem alten und dem neuen Recht.

Vollständige Pressemeldung:

2009-6_dlg-mitteilungen_stellen_sie_rechtzeitig_einen_optionsantrag.pdf

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