Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftsteuer

Verfassungsmäßigkeit der neuen Erbschaftsteuer

 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Beschluss zur Erbschaftsteuer vom 5. Oktober 2011 erneut die Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Erbschaftsteuerrechts infrage gestellt und die Finanzverwaltung formal aufgefordert, dazu Stellung zu beziehen.

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