Verlängerung der Steuererklärungsfristen

Verlängerung der Steuererklärungsfristen

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss im September 2011 ist das Steuervereinfachungsgesetz 2011 jetzt doch noch in Kraft getreten. Der Vermittlungsausschuss hat die Möglichkeit der zusammengefassten Einkommensteuererklärung für zwei Jahre gestrichen und damit den Weg für die Verabschiedung geebnet. Bestandteil des Gesetzes ist die um zwei Monate verlängerte Steuererklärungsabgabefrist für Land- und Forstwirte, die für die Steuererklärungen ab dem Wirtschaftsjahr 2010/2011 gilt. Die Finanzverwaltung hat die Neuregelung bereits am 4. November 2011 umgesetzt. Die Erklärungsfrist für Landwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet damit nicht vor Ablauf des 5. Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2010/2011 folgt. Für das Regel-Wirtschaftsjahr 1. Juli bis 30. Juni bedeutet dies, dass die Abgabefrist nicht vor dem 30. November 2011 (bisher 30. September) endet. Bei steuerlich betreuten landwirtschaftlichen Betrieben verlängert sich die Frist bis zum 31. Mai 2012 (bisher 31. März). In begründeten Einzelfällen kann Fristverlängerung bis zum 31. Juli 2012 (bisher 31. Mai) gewährt werden. Die angestrebte Gleichberechtigung mit Gewerbebetrieben anderer Art wird aber durch die Neuregelung nicht erreicht, da auch nach den jetzt gültigen Fristen die Landwirte um einen Monat kürzere Abgabefristen haben.

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