Vertrag ist Vertrag bei Austragsleistungen

Vertrag ist Vertrag bei Austragsleistungen

Die nicht vertragsgemäße Bezahlung der Altenteilsbezüge löst teils erhebliche Steuerschäden aus. Im Streitfall weigerten sich die Übernehmer, das vereinbarte Taschengeld zu zahlen. Erst nach einem langen Rechtsstreit und der Verurteilung der Übernehmer zur Zahlung des Baraltenteils floss wieder Geld. Das Finanzamt sah darin einen erheblichen Mangel und strich jeglichen Sonderausgabenabzug. Auch der Verweis auf den Rechtsstreit mit den Eltern half nicht. Die Richter sahen dies vielmehr als starkes Indiz für fehlenden Rechtsbindungswillen (Urteil Finanzgericht Münster vom 7. Dezember 2022, 6 K 2026/20-E, Revision beim Bundesfinanzhof X R 6/24).

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