Voller Steuerabzug für Heimarbeitsplatz
20. Mai 2016
Ein Arbeitnehmer, bei dem das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, kann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer auch dann in voller Höhe geltend machen, wenn ihm vom Arbeitgeber ein „anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. So urteilt die Finanzverwaltung. Damit können betroffene Heimarbeiter alle mit dem Arbeitszimmer verbundenen Kosten steuermindernd absetzen.