Wann Landwirte ihre Steuererklärung abgeben müssen
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Wann Landwirte ihre Steuererklärung abgeben müssen

Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sind die Abgabefristen der Steuererklärungen für 2020 bis 2024 noch einmal verschoben. Landwirte, die einen Steuerberater haben, können sich jetzt mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung lassen.

Landwirte bekommen noch ein bisschen mehr Zeit: Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen nach hinten geschoben. Hier eine Übersicht, für welche Besteuerungszeiträume welche Abgabefristen gelten:

Besteuerungszeitraum Land- und Forstwirte, die steuerlich beraten sind Land- und Forstwirte, die nicht steuerlich beraten sind
2020 31.01.2023 02.05.2022
2021 31.01.2024 02.05.2023
2022 31.12.2024 02.04.2024
2023 31.10.2025 28.02.2025
2024 30.09.2026 02.02.2026*
2025 02.08.2027* 01.02.2027*

*reguläre Frist, wurde nicht durch das Steuerhilfegesetz berücksichtigt

 „Fällt das Ende einer Erklärungsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet diese Frist mit dem Ablauf des darauffolgenden Werktags“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Monika Huber in Erding. Abgesehen von gesetzlichen Feiertagen, die nicht bundesweit gelten, haben wir dies in der Übersicht bereits berücksichtigt.

Wichtig

„Das Finanzamt kann individuell anordnen, dass die Landwirte ihre Steuererklärungen vor der eigentlichen Frist abgeben müssen. Das kann beispielsweise Steuerpflichtige treffen, die ihre letzte Erklärung verspätet abgegeben haben oder einen höheren Betrag nachzahlen mussten“, erklärt Huber.

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