Aktivrente beschlossen: Anreize und Regelungen
Ab dem 1. Januar 2026 soll die freiwillige Weiterarbeit neben der Rente durch die Einführung eines Steuerfreibetrags attraktiver gestaltet werden. Die Anreize für die Aktivrente sowie wichtige Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, erläutert Ecovis-Rentenberaterin Tanja Eigner in München.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ermöglicht Arbeitnehmenden, nach Erreichen der Regelaltersgrenze monatlich 2.000 Euro steuerfrei dazuzuverdienen.
Ab dem 1. Januar 2026 soll die Aktivrente in Kraft treten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.
Anreize für die Weiterarbeit
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung Anreize zur Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze, also bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich einer Übergangsregelung für Geburtsjahrgänge bis 1963, schaffen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (außer Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Land- und Forstwirte und Minijobber) sind dabei begünstigt. Es spielt keine Rolle, ob der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Bei der Aktivrente handelt es sich um eine Steuerfreistellung bis zu 2.000 Euro pro Monat oder 24.000 Euro pro Jahr (Paragraph 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz, EStG-E). Diese Steuerfreiheit gilt direkt bei der Gehaltsabrechnung – man muss also nichts über die Steuererklärung regeln.
Das Wichtigste im Überblick
- Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen – das Einkommen bis zu 2.000 Euro ist zwar frei von Lohnsteuer, doch Sozialabgaben, zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung, fallen weiterhin an. Der Arbeitgeber hat zudem den Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.
- Das Einkommen bis zu 2.000 Euro unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also nicht den Steuersatz für das restliche zu versteuernde Einkommen.
- Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein. Menschen, die eine vorgezogene Altersrente mit oder ohne Abschläge beziehen (z.B. „Rente mit 63”), sind nicht begünstigt.
- Selbstständige, Freiberufler und Beamte können nach jetzigem Stand des Gesetzes nicht von der Aktivrente profitieren: Die Steuervorteile gelten nur bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
- Für Arbeitseinkommen über 2.000 Euro pro Monat gilt die normale Steuerpflicht.
- Die Altersrente wird weiterhin voll ausgezahlt und regulär versteuert.
Fazit: Lohnt sich das Modell?
Wer als Arbeitnehmer gesundheitlich in der Lage ist, eine Weiterbeschäftigung auszuüben, kann von der Aktivrente durchaus profitieren. Doch auch wenn keine Steuern fällig werden, sollte einkalkuliert werden, dass weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Der Beschluss ist vor allem ein Impuls für das Wirtschaftswachstum in Deutschland hinsichtlich der Produktivität und soll dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken.
Doch Vorsicht: Wird das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber über die Regelaltersgrenze hinaus fortgeführt, sind auch arbeitsrechtliche Fallstricke zu berücksichtigen. „Enthält der Arbeitsvertrag eine Altersbefristung, sind nach aktueller Rechtslage bei einer Weiterbeschäftigung die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beachten. Eine Hinausschiebevereinbarung kann hier die Lösung sein. Für interessierte Mitarbeiter sollten Arbeitgeber die Aktivrente daher früh planen und sich vorab unbedingt von Experten beraten lassen“, klärt Rentenberaterin Tanja Eigner bei Ecovis in München auf.
Es bleibt nun das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation der Aktivrente vorgesehen, um die Rahmenbedingungen erneut zu prüfen.