Der Beirat im Mittelstand: beraten, kontrollieren, schlichten
Ob als Mittler, Impulsgeber oder Aufsichtsinstanz: Beiräte können für mittelständische Unternehmen eine wertvolle Hilfe sein – bis hin zur Nachfolgeregelung.
Der auf freiwilliger Basis eingerichtete Beirat in einer GmbH oder bei Personengesellschaften kann unterschiedliche Funktionen erfüllen. Was im Vordergrund steht, hängt von den Wünschen der Eigentümer ab. Bei manchen Firmen agiert er – ähnlich wie der Aufsichtsrat einer AG – mit klaren Kontroll- und Entscheidungsbefugnissen. „Während der Aufsichtsrat immer ein Kontrollorgan ist, kann der Beirat auch eine ausschließlich beratende Funktion übernehmen“, sagt Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München. Die Betonung des Worts Beirat liegt dann also auf der zweiten Silbe, dem Rat. In dieser Funktion bringt der Beirat etwa seine Kompetenz zu Themen wie Marketing oder Finanzierung ein. Oder er unterstützt die Unternehmensführung mit technischer Expertise, wie sie gerade in Zeiten der Digitalisierung gefragt ist.
Von besonderer Bedeutung bei Familienunternehmen ist nicht zuletzt die Begleitung der Nachfolgeregelung. Der beratende Beirat ist häufig ein neutraler Vermittler bei unterschiedlichen Sichtweisen der älteren und jüngeren Generation. Er bringt als Außenstehender aber auch leichter den Mut auf, vor dem Eintritt nicht geeigneter Nachkommen in das Unternehmen zu warnen.
Die Nachfolge begleiten
Über die Beratung hinausgehen die Aufgaben eines kontrollierenden Beirats, dem oft Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Dabei ist es auch möglich, ihn mit bestimmten Maßnahmen der Geschäftsführung zu betrauen oder ihre Umsetzung von seiner Genehmigung abhängig zu machen. Beim Generationenwechsel ist der entscheidende Beirat insbesondere auch dann ein stabilisierender Faktor, wenn ein geeigneter Nachfolger in der Familie fehlt. Wird in diesem Fall ein Fremdgeschäftsführer eingesetzt, so überwacht er dessen Tätigkeit mit Blick auf den Unternehmenserfolg und auf die Interessen der Gesellschafter. Doch auch ein nur beratender Beirat ist hilfreich. „Er kann zwischen den Familienangehörigen mit ihren unterschiedlichen Interessen ebenso vermitteln wie zwischen den Gesellschaftern und dem Fremdgeschäftsführer“, sagt Weber.
Bei der Auswahl geeigneter Persönlichkeiten für den Beirat kommen Banker oder Unternehmer mit Bezug zur Familie ebenso infrage wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Auch die Experten von Ecovis sind oft in dieser Funktion gefragt, in der sie über Steuer- und Finanzfragen hinaus ihre Kompetenz bei vielen unternehmerischen Fragen einbringen. Wirtschaftsprüfer Armin Weber etwa ist Beirat an der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft und dort mit seiner Erfahrung aus der Praxis ein gefragter Ansprechpartner.
Haftungsrisiko prüfen
Während der beratende Beirat aufgrund eines schuldrechtlichen Vertrags tätig werden kann, ist der entscheidende Beirat ein – in der Regel im Gesellschaftsvertrag verankertes – Organ des Unternehmens. Der nur beratende Beirat haftet auf Basis seiner ihm aufgrund des Dienstvertrags verankerten Sorgfaltspflicht. Für einen kontrollierenden und/oder entscheidenden Beirat gelten analog zu den Aktiengesetz-Vorschriften eines Aufsichtsrats weitergehende Haftungsvorschriften, die ihn bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten zu Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichten.
Armin Weber, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ecovis in München
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