
Die Rente im Koalitionsvertrag 2025
Es ist soweit: Nach wochenlangen Verhandlungen haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Was sich die Bundesregierung in Sachen Rente vorgenommen hat und welche Folgen das für die Rentner hat, haben die Ecovis-Rentenberater Tanja Eigner und Andreas Islinger zusammengefasst.
- Das Rentenniveau wird bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 abgesichert. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, will die Koalition mit Steuermitteln ausgleichen. Für das Jahr 2029 ist geplant, die Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses zu evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.
- Einführung der Frühstartrente zum 1. Januar 2026
Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftliches Depot eingezahlt werden. Im Anschluss daran können die Begünstigten Personen dieses Depot bis zum Rentenbeginn weiter besparen. Die Erträge sind bis Renteneintritt steuerfrei. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und soll mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt werden.
- Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren bleibt weiterhin und in der bisherigen Form bestehen.
- Einführung einer Aktivrente als Anreiz für Ruheständler. Wer über das gesetzliche Rentenalter freiwillig weiterarbeitet oder wieder eine Arbeit aufnimmt, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Um die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll zudem das Vorbeschäftigungsverbot abgeschafft werden.
- Auch für Hinterbliebene ist geplant, die Hinzuverdienstmöglichkeiten neben dem Bezug einer Hinterbliebenenrente zu verbessern. Auch eine Prüfung von Zuverdienstmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung ist vorgesehen.
- Ausweitung der Mütterrente. Künftig sollen alle Mütter drei Rentenpunkte, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder erhalten. Bisher erhielten die Mütter für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 2,5 Entgeltpunkte. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen. Davon würden selbst Eltern profitieren, die bereits Rente beziehen.
- Bessere Absicherung für Selbstständige im Alter. Neue Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, werden gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Das könnte auf eine Pflichtversicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung hindeuten. Andere Formen, die eine verlässliche Absicherung gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.
- Stärkung Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“:
Beispielsweise durch:
- flächendeckende Einführung des Ü45-Checks,
- zielgenaue Reha-Leistungen,
- digitale Leistungsbeantragung,
- bessere Bekanntmachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements oder durch
- Beschleunigung der Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
- Stabilisierung des Abgabesatzes der Künstlersozialversicherung. Die Regierung plant zu prüfen, ob eine Vereinfachung des Abgabeverfahrens (zum Beispiel eine Pauschalisierung) möglich ist.
- Reformierung der Riester-Rente mit dem Ziel eines neuen unbürokratischen Vorsorgeprodukts und Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises.
Fazit: Viele Änderungen im Bereich der Rentenversicherung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch ist fraglich, ob und wie die Finanzierung der Rentenversicherung im Hinblick auf den Generationenkonflikt langfristig, ohne horrende Beitragserhöhungen, sichergestellt werden kann. „Eine richtige Rentenreform, die grundlegende Probleme der gesetzlichen Rente behebt, traut sich die neue Regierung nicht zu. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Regierung die einzelnen Punkte umsetzt. Wir halten Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden“, sagt Tanja Eigner.
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