EU Inc.: Die neue Unternehmensform soll europaweites Gründen erleichtern
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EU Inc.: Die neue Unternehmensform soll europaweites Gründen erleichtern

Mit der neuen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. will es die EU-Kommission jungen Unternehmen erleichtern, grenzüberschreitend innerhalb des Binnenmarkts zu expandieren – und das mit weniger Bürokratie und Kosten. Die Details zu EU Inc., die ab 2027 an den Start gehen soll, erklärt Richard Hoffmann, Rechtsanwalt bei Ecovis in Ladenburg. 

Die EU Inc. (European Incorporated) ist eine echte Revolution für Gründerinnen und Gründer in Europa. Bei der EU Inc. handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit einem EU-weit einheitlichen rechtlichen Rahmen. Für größere Unternehmen gibt es das bereits als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea). Die EU Inc. ist als kleine Aktiengesellschaft mit flexiblen Aktienklassen, etwa Vorzugsaktien, konzipiert.   

Insbesondere Start-ups und wachsende Unternehmen sollen durch die EU Inc. die Möglichkeit erhalten, eine juristische Person einfach, kostengünstig und schnell zu gründen. Wie bei Kapitalgesellschaften üblich, sind die Gesellschafter außerdem von der persönlichen Haftung ausgenommen.      

Das zeichnet die EU Inc. aus

  • Die Gründung erfolgt digital und die Verwaltung der Gesellschaft erfolgt über ein zentrales EURegister. 
  • Es ist kaum Mindestkapital notwendig, wodurch sie besonders gründungsfreundlich ist.  
  • EU-weit harmonisierte Regeln im Gesellschaftsrecht für Aufbau, Organisation und Auflösung. 
  • Standardisierte Muster-Satzungen, die den Start beschleunigen. 
  • Möglichkeit digitaler Anteilsübertragungen. 
  • Zweigniederlassungen lassen sich EUweit mit einem einzigen Formular anmelden. 
  • EUweiter Mitarbeiterbeteiligungsplan (EUESOP) mit steuerlicher Entlastung durch Besteuerung erst beim Verkauf der Anteile. 

Die unterschiedlichen Steuersysteme beachten

Steuerlich ist die EU Inc. allerdings nicht vereinheitlicht: Es kommt darauf an, in welchem Land die Gesellschaft ihren Sitz hat oder über Betriebsstätten und Niederlassungen Aktivitäten entfaltet. Im entsprechenden Staat unterliegt die Gesellschaft dann der dort vorgesehenen Besteuerung für Kapitalgesellschaften. In Deutschland wären das bei den Ertragsteuern die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. „An dieser Gesellschaftsform interessierte Unternehmen sollten mit ihrem Berater frühzeitig besprechen, welche steuerlichen Konditionen in ihrem gewünschten Zielland gelten“, rät Hoffmann.        

Derzeit befindet sich die Verordnung zur EU Inc. noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Ziel der EU-Kommission ist die Einigung auf ein Regelungspaket bis Ende 2026. Das Thema ist also noch nicht final entschieden.     

Ansprechpartner

Richard Hoffmann
Richard Hoffmann
Heidelberg, Ladenburg
Tel.: +49 6203 95561 2600

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