Fiskus greift nach Fondserträgen

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Ein Gesamtvermögen von beinahe drei Billionen Euro verwaltete die deutsche Fondsbranche laut Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) Ende November 2017. Von den Erträgen, die deutsche Fonds erzielen, will nun auch das Finanzamt seinen Anteil erhalten. Im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetzes werden Erträge seit dem 1. Januar 2018 mit 15 Prozent besteuert. Dieses Vorgehen ist neu, denn bisher wurde nur der Anleger besteuert, nicht aber die Fondsgesellschaft. Allerdings gibt es einen Ausgleich dafür, dass nun auch der Fonds besteuert wird. So funktioniert der Ausgleich: Bei Publikumsfonds sinkt die Abgeltungsteuer. Um wie viel, hängt von der Art des Fonds ab: Bei Aktienfonds sind 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent und bei Inlands-Immobilienfonds 60 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds ist ein pauschaler Mindestertrag, der Basisertrag, zu versteuern. Auf diese Weise sollen ausschüttende und thesaurierende Fonds gleichgestellt werden. Für Wertsteigerungen von Altanlagen gilt bis Ende Dezember 2017 ein Bestandsschutz. In diesem Jahr neu entstehende Gewinne von ab 2009 angeschafften Anteilen sind jedoch steuerpflichtig.

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