
Freiwillige Renten-Beiträge: Antrag noch bis Ende März stellen!
Die Frist zur freiwilligen Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2024 läuft am 31. März 2025 ab. Wer noch Beiträge fürs Vorjahr zahlen möchte, sollte daher schnellstmöglich einen Antrag stellen. Denn für bestimmte Personenkreise ist die Zahlung freiwilliger Beiträge durchaus sinnvoll, weiß Tanja Eigner, Rentenberaterin bei Ecovis in Bad Kohlgrub.
Wer freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann die Rente steigern oder einen Rentenanspruch gar erst begründen. Außerdem sind die Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen auch steuerlich absetzbar. 2025 können für Einzelveranlagte maximal 29.344 Euro und für Zusammenveranlagte maximal 58.688 Euro für Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.
In diesen Fällen ist die Zahlung besonders lohnenswert:
- Für einen Anspruch auf Rente ist eine Wartezeit zu erfüllen. Diese beträgt für einen grundsätzlichen Anspruch auf Rente fünf Jahre. Für eine vorgezogene Rente ab 63 (mit Abschlag) sind zum Beispiel bereits 35 Jahre Wartezeit nötig. Diese Wartezeiten lassen sich auch mit freiwilligen Beitragszeiten erfüllen. Eine Zahlung lohnt sich für diejenigen ganz besonders, die die geforderte Mindestversicherungszeit knapp nicht erfüllt haben. Durch die Zahlung der Beiträge können sie einen lebenslangen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
- Für Eltern, die nur kurze Zeit Beiträge zur gesetzlichen Rente eingezahlt haben, lohnt sich die Zahlung auch. Falls sie durch die bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und Kindererziehungszeiten die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sie durch die freiwillige Beitragszahlung einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben.
- Selbstständige, die nicht versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern. Die Rente steigert sich durch die gezahlten Beiträge. Neben der Absicherung im Alter können sie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen zudem einen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen erwerben. Außerdem besteht nach fünfjähriger Wartezeit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente für die Angehörigen.
„Sofern Ihr Rentenkonto Versicherungslücken aufweist, können Sie diese gegebenenfalls durch freiwillige Beiträge schließen“, rät Tanja Eigner.
Frist für Nachzahlungen für 2024 endet am 31. März 2025
Bis zum 31. März des Folgejahres können Versicherte noch freiwillige Beiträge für das vergangene Kalenderjahr nachzahlen, also bis einschließlich 31. März 2025 Beiträge für das gesamte Jahr 2024. Das Besondere dabei ist, dass Versicherte zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag des Jahres, in dem gezahlt wird (also 2025), bis zum Höchstbeitrag des Vorjahres (2024) frei wählen können.
2024 | 2025 | |
Mindestbeitrag monatlic | 103,42 € | 103,42 € |
Höchstbeitrag monatlich | 1.404,30 € | 1.497,30 € |
Der Vorteil ist: Wie viel und wie lange gezahlt wird, entscheidet jeder für sich. Die Beitragszahlung lässt sich in der Höhe jederzeit anpassen, unterbrechen oder beenden.
Voraussetzung für die freiwillige Versicherung
Grundsätzlich können alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Wer eine Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, kann hingegen keine freiwilligen Beiträge mehr zahlen.
Gut zu wissen
- Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, einer vorgezogenen Altersrente oder einer Altersrente als Teilrente können ebenfalls freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. Der Antrag muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden.
So viel Geld bekommen Sie mit der freiwilligen Rentenversicherung zusätzlich
Angenommen, Sie zahlen ein Jahr lang monatlich einen Betrag in die freiwillige Rentenversicherung ein. Bei Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags von 103,42 Euro monatlich für die Dauer eines Jahres ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung (brutto) von rund fünf Euro. Zahlen Sie den Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro, sind es rund 75 Euro (brutto).
Formloser Antrag reicht
„Für die Zahlung freiwilliger Beiträge ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Diesen können Sie formlos stellen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der freiwilligen Versicherung fachmännischen Rat einzuholen“, empfiehlt Rentenberaterin Eigner.