Geldwäschebekämpfung: Was die neue Regierung tun könnte
© Yay_Images – stock.adobe.com

Geldwäschebekämpfung: Was die neue Regierung tun könnte

„Follow the money“ war nicht nur der Titel einer Fernsehserie, die sich mit Themen der internationalen Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche befasste. Das ist auch die Kernaussage der neuen Bestrebungen zur Verschärfung der Bestimmungen zur Geldwäscheprävention und -verfolgung in Deutschland.

Die Ampel-Koalition wollte mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG) den Ruf Deutschlands als Geldwäscheparadies aufbrechen. Gescheitert ist dieses Gesetzesvorhaben letztlich daran, dass die Bundesregierung zerbrach und vor der Durchführung von Neuwahlen keine Einigkeit mehr für die Verabschiedung zu erreichen war.

Was bislang geplant war

Im Gesetz war vorgesehen, ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) zu schaffen. Dort sollten die modernsten digitalen Technologien für strafrechtliche Ermittlungen und Geldwäscheaufsicht zum Einsatz kommen. Herzstück des BBF sollte das neue Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) werden. Hier wollten die Behörden die bedeutsamen internationalen Fälle von Geldwäsche mit Deutschland-Bezug durch die Verfolgung verdächtiger Finanzströme überwachen und ermitteln.

Mehr Kontrolle im Immobiliensektor

Zudem sollte eine effektivere Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor, also zum Beispiel im Immobiliensektor, im Güterhandel oder auch im Glücksspiel, koordiniert werden. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die Schaffung einer so verwaltungsintensiven Behörde ab. Sie favorisierte, dass eine schlagkräftige Zollpolizei in Verbindung mit den Ermittlungsbefugnissen der schon bestehenden Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) geschaffen wird.

„Beide Optionen wurden nicht realisiert. Um die Vorkehrungen zum Missbrauch der in Deutschland bestehenden Wirtschafts- und Finanzmärkte zu verschärfen, sind in der neuen Legislaturperiode jedoch neue Befugnisse zu schaffen“, sagt Alexander Littich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht bei Ecovis in Landshut. „Neue Befugnisse könnten eine bessere Transparenz beispielsweise über die wirtschaftlich Berechtigten von Immobilien, von Unternehmensbeteiligungen, aber auch Transparenz bei Krypto-Transaktionen zur Vermeidung von Vermögensverschleierungen ermöglichen.“ Es ist daher wahrscheinlich, dass hierzu die Datenqualität, beispielsweise im Transparenzregister, durch zusätzliche Abfragebefugnisse verbessert oder ein neues Immobilientransaktionsregister mit einem volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten eingerichtet wird.

Ansprechpartner

Alexander Littich
Alexander Littich
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht in München, Landshut, Leipzig, Regensburg
Tel.: +49 871 96216 25

Berater in Ihrer Region gesucht?

Beratersuche

Pressekontakt

Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 89 5898-266
presse@ecovis.com

X