Grundsteuer: Hamburg entscheidet sich für „Wohnlagenmodell“
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Grundsteuer: Hamburg entscheidet sich für „Wohnlagenmodell“

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Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 18.08.2021 ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Das „Wohnlagenmodell“ berücksichtigt neben der Fläche des Grundstücks und der genutzten Fläche der Gebäude auch die Wohnlage der Immobilie.

Das Hamburger Grundsteuer-Modell

Das Hamburger Modell  ist einfacher als das Bundesgesetz. Der Bund will neben Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobiliennutzung, Nettokaltmiete auch die Gebäudefläche und das Gebäudealter berücksichtigen.

Hamburg will dagegen die Grundsteuer nach einem Fläche-Lage-Modell erheben: Bei der Berechnung werden nur die Flächen von Grundstücken und Gebäuden, die Nutzung der Immobilie und die „Lage“ herangezogen. Zur Berechnung der Lage will sich der Senat am Mietspiegel orientieren, der die Grundstücke in „normale“ und „gute“ Wohnlagen einteilt.

Für brachliegende Grundstücke, für die eine Baugenehmigung vorliegt, soll zudem künftig ein höherer Hebelsatz erhoben werden.

So sieht die Bewertung konkret aus

Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus

  • der Grundstücksfläche mit 0,04 Euro je Quadratmeter multipliziert mit der Grundsteuermesszahl für den Grund und Boden und
  • der Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter multipliziert mit der Grundsteuermesszahl für Gebäudeflächen

Die zuzahlende Grundsteuer erhält man, wenn man diese Betrag mit dem Hebesatz multipliziert.

Wohngebäudeflächen begünstigt die Hansestadt bei der Berechnung mit einem Abschlag von 30 Prozent, fürs Wohnen in „normalen Lagen“ gibt es einen zusätzlichen Steuerrabatt von 25 Prozent (der bereits reduzierten 70 Prozent). Insgesamt kann der Abschlag also 47,50 Prozent betragen.

„Damit wird der Einfluss der in der Hansestadt stark steigenden Bodenwertsteigerungen auf die Steuer begrenzt“, erläutert Ecovis-Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Astrid Busch in Hamburg. Finanzsenator Andreas Dressel will so eine Kostenexplosion für Mieter vermeiden, auf die Eigentümer die Grundsteuer umlegen können.

Das Vorhaben soll aufkommensneutral sein, auch wenn laut Dressel einige Steuerzahler etwas mehr, andere etwas weniger zahlen müssen. „Was das dann im Detail heißt, bleibt abzuwarten“, sagt Ecovis-Expertin Busch.

Zum Hintergrund und wie das Bundesmodell genau aussieht, hier erfahren Sie mehr: Bundesrat stimmt der Grundsteuerreform zu

Anleitungen der Bundesländer zur Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Bundesländer stellen Ausfüll- bzw. Klickanleitungen zur Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Ausfüllanleitung von Hamburg.

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Tel.: +49 89 5898-266 presse@ecovis.com

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