Güterstandsschaukel: Vermögen steuerfrei zwischen Ehepartnern übertragen
Güterstandsschaukel: Wollen gerade Unternehmerfamilien Vermögen steuerfrei an Ehepartner übertragen, lässt sich die Güterstandsschaukel als interessantes Instrument einsetzen. Wer die Chancen nutzen möchte, sollte sich aber auch mit den Risiken auseinandersetzen.
Ehegatten gehört immer die Hälfte des gemeinsamen Vermögens: Diese landläufige und weitverbreitete Meinung ist falsch. Tatsächlich ist die Vermögensverteilung abhängig vom Güterstand der Ehegatten. Ohne Ehevertrag sind sie in der Zugewinngemeinschaft verheiratet. In dieser hat jeder Ehegatte weiterhin sein Vermögen. Erst am Ende einer Ehe, sei es durch Scheidung oder Tod, erfolgt der Zugewinnausgleich. Der unvermögende Ehegatte erhält als Zugewinn die Hälfte des Vermögenszuwachses seines vermögenden Partners. In Höhe dieses Zugewinnausgleichs gewährt das Erbschaftsteuergesetz eine Steuerbefreiung, sodass der tatsächliche Ausgleich des Zugewinns zum Teil keine Steuern nach sich zieht. „Wie hoch die Steuerfreiheit ausfällt, hängt mit der Zusammensetzung des Vermögens zusammen, weshalb pauschale Aussagen sehr schwierig sind und jeder Einzelfall zu prüfen ist“, sagt Florian Regenfelder, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Ecovis in München.
Diese Steuerfreiheit in Anspruch zu nehmen, ist auch in einer funktionierenden Ehe möglich. Das Unterfangen ist nicht ganz einfach. „Im ersten Schritt ist der Zugewinn jedes Ehegatten zu berechnen. Im zweiten Schritt müssen das beide Ehegatten notariell bestätigen lassen, und das kostet“, erklärt Ecovis-Steuerberater André Bentz in Bremen.
Beispiel: Mit der Güterstandsschaukel Steuern sparen
Eine Unternehmerin hat nach dem Verkauf ihrer Firma ein Vermögen von zehn Millionen Euro angehäuft. Ihr Ehegatte hat keinerlei Vermögen. Die beiden haben zwei Kinder und wollen nun Vermögen an diese verteilen. Da die Kinder jeweils einen steuerfreien Betrag von je 400.000 Euro von jedem Elternteil bekommen können, kann die Unternehmerin 800.000 Euro verschenken, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Ihrem Ehegatten könnte sie nun 500.000 Euro steuerfrei übertragen, der diese dann wiederum an die Kinder weitergibt. In Summe könnte sie also 1,3 Millionen Euro an die Kinder übertragen. Dann verbleiben jedoch immer noch 8,7 Millionen Euro. Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen.
Je nach Lebensalter wird es jedoch kaum möglich sein, mit diesen Schenkungen das Vermögen gänzlich steuerfrei zu übertragen. Führen die Ehegatten eine Güterstandsschaukel durch, ließe sich das Vermögen in diesem Beispielfall genau quotal unter den Ehegatten aufteilen. Damit kann auch der Ehemann Schenkungen von 400.000 Euro je Kind umsetzen. Verglichen mit dem Ausgangsfall könnte man um 300.000 Euro mehr schenken. Zusätzlich lassen sich nach Ablauf von zehn Jahren gleich von beiden Ehegatten weitere Schenkungen vornehmen. „Im Einzelfall ist das also eine durchaus sinnvolle Gestaltung“, sagt Bentz.
Güterstandsschaukel kann alte Schenkungen heilen
Sollten etwa Unternehmerinnen und Unternehmer Geld untereinander verschenkt haben, kann die Güterstandsschaukel frühere Schenkungen heilen. Denn ab Schenkungen von mehr als 500.000 Euro unter Ehegatten in zehn Jahren fällt Schenkungsteuer an. Gerade bei vermögenden Paaren kann das schnell erreicht sein. Wurden diese Schenkungen mangels Wissen nicht angezeigt, begeht man rein formell Steuerhinterziehung. „Im Rahmen der Güterstandsschaukel lassen sich diese früheren Schenkungen in bestimmten Fällen aus der Besteuerung herausnehmen. Damit lässt sich auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung verhindern“, erklärt Bentz.
Die Nachteile der Güterstandsschaukel
Rein formell entsteht nur ein Geldanspruch. Überträgt der vermögendere Ehegatte beispielsweise Unternehmensanteile oder Immobilien auf den anderen Ehegatten, ist dies steuerlich als Tausch oder als Verkauf zu bewerten. „Bei Unternehmensanteilen oder Aktien steht dann häufig eine erhebliche Einkommensteuer im Raum“, warnt Bentz. Ebenso bei Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren vor der Güterstandsschaukel erworben wurden, können Steuern anfallen. Hinzu kommt, dass die Kosten und der Aufwand nicht zu unterschätzen sind. Grund: Notare ermitteln ihre Gebühr abhängig vom Vermögen. Für den wohl entscheidenden Nachteil muss man kurz ausführen: Verstirbt ein Ehegatte und erbt der andere, wird in der Erbschaftsteuer auch der Zugewinnausgleich teilweise steuerfrei gestellt. „Das heißt, nur wenn Paare zu Lebzeiten und lange im Voraus geplant die Güterstandsschaukel nutzen, um damit einfacher und mehr Vermögen an die Kinder zu übertragen, ergibt sich daraus ein steuerlicher Vorteil“, erklärt Regenfelder. Letztlich sollten auch Alternativen zur Güterstandsschaukel geprüft werden, die kostengünstiger sind, etwa eine entgeltliche Übertragung vom Familienheim.