Immobilie an den Expartner vererben: Unverhoffte Steuerbefreiung für getrennt lebenden Ehegatten
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Immobilie an den Expartner vererben: Unverhoffte Steuerbefreiung für getrennt lebenden Ehegatten

Ist ein Erbe immer hoch versteuert? Nicht unbedingt, denn teilweise ist es sogar vollkommen steuerfrei, zum Beispiel, wenn es um das eigene Familienheim geht. Doch was gibt es hier zu beachten? Wer kann in den Genuss der Steuerbefreiung kommen? Das erklärt Christopher Gampert, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth.

Hintergrund

Ein Familienheim ist eine Immobilie, die eine Familie selbst nutzt und darin wohnt. Im Todesfall ist ihr Erwerb durch den überlebenden Ehegatten von der Erbschaftsteuer befreit. Hinterbliebene können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen von einer Steuerbefreiung profitieren:

  • Der Verstorbene muss das Familienheim bis zum Tod selbst genutzt haben oder aus zwingenden Gründen daran gehindert gewesen sein, zum Beispiel durch den Aufenthalt in einem Pflegeheim.
  • Der überlebende Ehegatte muss das Familienheim unverzüglich und für die nächsten zehn Jahre nach Tod des Ehegatten selbst nutzen.

In der Regel kommt es also zu einer Steuerbefreiung, wenn die Ehegatten die Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie sind und der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen nicht aus dem geerbten Familienheim auszieht.

Besonderer Fall im Erbschaftsteuerrecht

Ehegatten können jedoch auch von der Steuerbefreiung profitieren, wenn sie schon seit Jahrzehnten getrennte Wege gehen und die Ehe nur noch auf dem Papier besteht.

So auch in diesem Fall: Die Ehegatten lebten bereits seit einigen Jahren getrennt und führten unterschiedliche Haushalte. Dennoch hatten sie sich in ihren Testamenten weiterhin gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Das passiert häufig aus reinem Unwissen.

Lange nach der Trennung kaufte der Ehemann eine neue Immobilie, die er bis zu seinem Tod bewohnte. Die Witwe erbte diese und zog nach dem Tod des Ehemanns dort ein. Kann die Ehefrau die Steuerbefreiung für ein Familienheim geltend machen, obwohl die beiden die vergangenen Jahre getrennt lebten?

Die Beurteilung unserer Ecovis-Experten

„Die Steuerbefreiung ist in diesem Fall tatsächlich anwendbar. Die Voraussetzungen, dass der Verstorbene das Familienwohnheim bis zu seinem Tod bewohnt hat und der überlebende Ehegatte die Wohnung unverzüglich weiter nutzte, sind erfüllt“, sagt Christopher Gampert, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth. Ob die Ehegatten tatsächlich eine Ehe im typischen Sinne geführt haben, ist hier nicht ausschlaggebend.

Was Sie beachten sollten

Selbst dann, wenn Ehepartner bereits seit längerer Zeit getrennt sind, sind Testamente oftmals noch nicht auf dem neuesten Stand. Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Immobilie im Todesfall nicht an den ehemaligen Partner vererben wollen, sollten daher rechtzeitig handeln. Noch zu Lebzeiten müssen sie entsprechende Änderungen des Testaments vornehmen oder die Immobilie an jemand anderes schenken. „Wir empfehlen dringend, dass Partnerinnen und Partner bei einer Trennung ihr Vermögen rechtzeitig überdenken, damit sie Streitigkeiten und Unklarheiten für ihre Angehörigen vermeiden können“, rät Ecovis-Experte Gampert.

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