Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig: Die Hintergründe zum Urteil
© Andreas Focke — Bundesfinanzhof

Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig: Die Hintergründe zum Urteil

Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist die neue Grundsteuer nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen drei Klagen gegen eine pauschale Festsetzung bei der Ermittlung als unbegründet ab. Die Hintergründe zum Urteil beleuchtet Ecovis-Steuerberater Florian Gross aus Rostock.

In drei Fällen hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang 2025 geltende Reform der Grundsteuer geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger verloren. Nun musste Deutschlands höchstes Finanzgericht in der zweiten Runde entscheiden.

Pauschale Durchschnittswerte sind erlaubt

Die Klagen aus Köln, Berlin und Sachsen werten das Gesetz als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Grundsteuer wird von den Finanzämtern aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte festgesetzt. Eine verfassungswidrige Pauschalisierung?
Der Bundesfinanzhof sagt Nein und sieht in der Verwendung dieser pauschalen Durchschnittswerte keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das verkündete der 2. Senat des Bundesfinanzhofs unter Leitung seiner Vorsitzenden Franceska Werth.

„Eine pauschale Festsetzung bedeutet, dass die Finanzämter nicht für jede Wohnung einen einzelnen Bodenwert und die jeweiligen Mieteinnahmen ermitteln müssen“, erklärt Ecovis-Steuerberater Florian Gross aus Rostock. Die Pauschalisierung der Durchschnittswerte sei laut Richterin Werth „verfassungsrechtlich vertretbar“.

Unklar ist, ob die Kläger sich nach dem Richterspruch an das Bundesverfassungsgericht wenden wollen.

Entscheidung gilt für alle Länder im Bundesmodell

In allen drei Verfahren ging es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gültig ist. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen – doch auch gegen diese Ländergesetze wehren sich zahlreiche Eigentümer.

Über die Revisionsklagen gegen die Ländergesetze will der Bundesfinanzhof im kommenden Jahr entscheiden.

Entsprechende Vorankündigungen des Bundesfinanzhofs finden Sie hier.

Ansprechpartner

Florian Gross
Florian Gross
Steuerberater in Rostock
Tel.: +49 381-649 300

Berater in Ihrer Region gesucht?

Beratersuche
X